Effizienzklasse A+ bis H abschätzen, Ausweisart bestimmen & Unterlagen-Checkliste erhalten – nach GEG
Vereinfachte Schätzung nach dem Heizperioden-Bilanzverfahren mit den pauschalen U-Werten der amtlichen Baualtersklassen (BAnz AT 04.12.2020 B1) bzw. nach den Regeln für Energieverbrauchswerte (BAnz AT 16.04.2021 B1). Einstufung nach GEG Anlage 10. Ein Aussteller kann mit exakten Gebäudedaten zu anderen Werten kommen. Keine Rechtsberatung.
Mit dem Energieausweis-Rechner findest du in wenigen Minuten heraus, in welcher Energieeffizienzklasse (A+ bis H) dein Wohngebäude voraussichtlich eingestuft würde, welcher Ausweistyp – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – für dich zulässig bzw. Pflicht ist und welche Unterlagen der Aussteller braucht. Die Einstufung folgt der offiziellen Skala aus Anlage 10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): bewertet wird die Endenergie für Heizung und Warmwasser je m² Gebäudenutzfläche und Jahr. Kostenlos, ohne Anmeldung – die Eingaben verlassen deinen Browser nicht.
Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Geschosse, Keller und Dach – daraus schätzt der Rechner die Hüllflächen deines Hauses.
Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke sowie der Fenstertyp – vorbelegt mit den typischen Werten deines Baujahrs.
Wärmeerzeuger, Baujahr der Heizung, Warmwasser und Solarthermie – bewertet mit den Aufwandszahlen der amtlichen Pauschalwerte.
Effizienzklasse auf dem Bandtacho, CO₂ und Primärenergie, Ausweisart-Empfehlung, Sanierungs-Szenarien und Unterlagen-Checkliste.
Wohngebäude werden anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in neun Klassen eingeteilt. Der deutsche Bestandsdurchschnitt liegt bei rund 150 kWh/(m²·a) – also in Klasse E.
| Klasse | Endenergie | Typisch für |
|---|---|---|
| A+ | ≤ 30 kWh/(m²·a) | Passivhaus, Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe |
| A | ≤ 50 kWh/(m²·a) | Neubau nach GEG, Effizienzhaus 55 |
| B | ≤ 75 kWh/(m²·a) | Neubau mit Gas-Brennwert, sehr gut sanierter Altbau |
| C | ≤ 100 kWh/(m²·a) | Gut sanierter Altbau, Baujahr ab ~2002 |
| D | ≤ 130 kWh/(m²·a) | Baujahr ~1995–2001, teilsanierter Bestand |
| E | ≤ 160 kWh/(m²·a) | Bundesdurchschnitt, Baujahr ~1984–1994 |
| F | ≤ 200 kWh/(m²·a) | Teilsanierte Häuser der 60er/70er |
| G | ≤ 250 kWh/(m²·a) | Wenig sanierte Altbauten |
| H | > 250 kWh/(m²·a) | Unsanierte Altbauten, alte Heiztechnik |
Der Verbrauchsausweis basiert auf den witterungsbereinigten Verbräuchen der letzten 36 Monate – er ist günstig, spiegelt aber auch das Heizverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis bewertet Bauphysik und Anlagentechnik rechnerisch und ist damit nutzerunabhängig. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern das Haus nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurde – und immer dann, wenn keine 36 Monate Verbrauchsdaten vorliegen oder es sich um einen Neubau handelt. Der Rechner prüft diese Weiche automatisch.
Für die meisten Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurde (§ 80 GEG). Für den Verbrauchsausweis brauchst du außerdem Verbrauchsdaten aus 36 zusammenhängenden Monaten, deren jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegt. Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis.
Online-Anbieter verlangen für einen Verbrauchsausweis meist 40–100 € und für einen Bedarfsausweis 60–200 €. Mit Vor-Ort-Termin durch einen Energieberater kostet ein Bedarfsausweis typischerweise 300–500 € – liefert dafür aber eine belastbare Datenaufnahme und fundierte Modernisierungsempfehlungen.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig (§ 79 GEG). Vorher ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Nach umfassenden Modernisierungen mit Neuberechnung des Gebäudes wird ein neuer Ausweis erstellt.
Ausstellungsberechtigt nach § 88 GEG sind unter anderem bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure, Hochschulabsolventen einschlägiger Fachrichtungen sowie Handwerksmeister der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke und Schornsteinfeger – jeweils mit Zusatzqualifikation (z. B. Fortbildung oder Berufspraxis im energiesparenden Bauen). Auch Absolventen der BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung dürfen ausstellen.
Wohngebäude werden nach GEG Anlage 10 anhand der Endenergie in neun Klassen eingeteilt: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr. Der deutsche Gebäudebestand liegt im Durchschnitt bei etwa 150 kWh/(m²·a), also in Klasse E.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der im Juli 2026 verkündeten GEG-Novelle, treten zum 1. Januar 2027 neue Energieausweis-Regeln in Kraft: mehr Pflichtangaben (u. a. Treibhausgaspotenzial über den Lebenszyklus, Smart-Readiness-Indikator), digitale maschinenlesbare Ausstellung und erstmals Effizienzklassen für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.
Für den Verbrauchsausweis: Heizkosten- bzw. Brennstoffabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Angaben zu Leerstand und Warmwasser sowie Fotos (Außenansicht, Typenschild der Heizung). Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Angaben zu Bauteilaufbauten und Dämmstärken, Fenstertypen und zur kompletten Anlagentechnik. Der Rechner stellt dir die passende Checkliste zusammen.
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Einschätzung, in welcher Effizienzklasse dein Gebäude voraussichtlich landen würde, welche Ausweisart zulässig ist und welche Unterlagen der Aussteller braucht. Einen gültigen Energieausweis mit Registriernummer darf nur eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person erstellen.