Energieausweis-Rechner

Effizienzklasse A+ bis H abschätzen, Ausweisart bestimmen & Unterlagen-Checkliste erhalten – nach GEG

Gebäude
Hülle & Fenster
Heizung
Verbrauch
Ergebnis
Live-Einschätzung ?Grobe Bedarfs-Schätzung aus den bisherigen Angaben – sie verfeinert sich mit jedem Schritt. Endenergie je m² Gebäudenutzfläche und Jahr nach GEG Anlage 10. Klasse   kWh/(m²·a)

Dein Gebäude

Einfamilienhaus
freistehend
Doppelhaushälfte
eine gemeinsame Wand
Reihenhaus
Mittel- oder Endhaus
Mehrfamilienhaus
ab 3 Wohnungen
Kein Keller
Bodenplatte auf Erdreich
Unbeheizter Keller
Kellerdecke ist die Grenze
Beheizter Keller
Wohn-/Hobbyraum im UG
DG ausgebaut
Dachschräge ist die Grenze
DG unbeheizt
oberste Geschossdecke
Flachdach
ohne Dachraum

Gebäudehülle & Fenster

Was wurde seit dem Bau gedämmt oder erneuert? Ohne Angabe rechnet der Rechner mit den typischen Werten deines Baujahrs.

Ungedämmt
Originalzustand
des Baujahrs
~6–10 cm Dämmung
ältere Dämmung /
Kerndämmung
~12–16 cm WDVS
übliche Sanierung
ab ~2000
≥ 18 cm Dämmung
aktuelles
Neubau-Niveau
Ungedämmt
Originalzustand
des Baujahrs
~10–14 cm
Zwischensparren
ältere Sanierung
~18–24 cm
übliche Sanierung
≥ 28 cm
aktuelles
Neubau-Niveau
Ungedämmt
Originalzustand
~5–8 cm
unterseitig gedämmt
≥ 10 cm
gut gedämmt
Einfachglas
1 Scheibe
U ≈ 5,0
Kasten-/Verbund
2 Ebenen, Altbau
U ≈ 2,6
Isolierglas
2-fach, ~1970–95
U ≈ 2,9
Wärmeschutz 2-fach
ab ~1995
U ≈ 1,5
3-fach-Verglasung
moderner Standard
U ≈ 0,95

Heizung & Warmwasser

Gas-Brennwert
Brennwerttherme/-kessel
Öl-Brennwert
Brennwertkessel
Niedertemperaturkessel
Gas oder Öl, ~1985–2005
Alter Standardkessel
Konstanttemperatur,
meist vor 1990
Wärmepumpe Luft
Luft-Wasser
Wärmepumpe Erdreich
Sole- oder Grundwasser
Holz / Pellets
Zentralkessel
Fernwärme
Übergabestation
Strom direkt
Nachtspeicher /
Direktheizung
Heizkörper
Radiatoren
Fußbodenheizung
Flächenheizung
Gemischt
beides vorhanden
Über die Heizung
zentral, mit Speicher
Dezentral elektrisch
Durchlauferhitzer/Boiler

Verbrauchsdaten (optional)

Mit den echten Verbräuchen der letzten drei Jahre berechnet der Rechner zusätzlich den Kennwert, wie ihn ein Verbrauchsausweis ausweisen würde – inklusive Witterungsbereinigung. Ohne Daten kannst du direkt zum Ergebnis.

Voraussichtliche Effizienzklasse
Endenergie
kWh/(m²·a), Heizung + WW
Primärenergie
kWh/(m²·a), GEG Anlage 4
CO₂-Emissionen
kg/(m²·a), GEG Anlage 9
Energiekosten
pro Jahr, geschätzt
Einordnung auf der Energieausweis-Skala
Endenergie in kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr – Darstellung wie auf Seite 2/3 des offiziellen Energieausweises (GEG Anlage 10).
Welchen Energieausweis brauchst du?

Was wäre nach einer Sanierung drin?
Grobe Szenarien mit typischen Maßnahmenpaketen – als Orientierung, nicht als Sanierungsfahrplan.

Schritt für Schritt mit Kosten, Reihenfolge und Amortisation durchspielen? → Zum Sanierungsfahrplan-Rechner

Diese Unterlagen braucht der Aussteller
Gut zu wissen: Pflichten, Kosten & Gültigkeit

Wann Pflicht?

Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung: spätestens zur Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben. In Immobilienanzeigen sind Ausweisart, Endenergiewert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse Pflicht (§ 87 GEG).

Gültigkeit & Bußgeld

10 Jahre gültig ab Ausstellung, mit DIBt-Registriernummer. Wer den Ausweis nicht, nicht rechtzeitig oder mit falschen Angaben vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 € (§ 108 GEG).

Was kostet er?

Verbrauchsausweis online: meist 40–100 €. Bedarfsausweis online: 60–200 €. Mit Vor-Ort-Termin und Energieberatung: 300–500 € – dafür mit belastbarer Datenaufnahme und fundierten Modernisierungsempfehlungen.

Wer darf ausstellen?

Nach § 88 GEG u. a. Architekten und Ingenieure, aber auch Handwerksmeister der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke sowie Schornsteinfeger – jeweils mit Zusatzqualifikation. Frag deinen Betrieb oder Energieberater.

Achtung Billig-Anbieter

Die Verbraucherzentrale warnt vor Portalen, die ohne Plausibilitätsprüfung und ohne die gesetzlich vorgesehenen Modernisierungsempfehlungen arbeiten. Ein seriöser Ausweis braucht geprüfte Eingangsdaten.

Neu ab 2027

Mit dem GModG (Novelle des GEG, Juli 2026) gelten ab 01.01.2027 erweiterte Ausweis-Regeln: mehr Pflichtangaben, digitale Ausstellung, Klassen auch für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Alte Ausweise bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.

Kein Energieausweis: Dieses Ergebnis ist eine unverbindliche Einschätzung auf Basis pauschaler Kennwerte (u. a. amtliche Baualtersklassen-U-Werte und GEG-Faktoren). Einen gültigen Energieausweis mit Registriernummer darf nur eine nach § 88 GEG berechtigte Person ausstellen – auf Grundlage geprüfter Gebäudedaten.

Vereinfachte Schätzung nach dem Heizperioden-Bilanzverfahren mit den pauschalen U-Werten der amtlichen Baualtersklassen (BAnz AT 04.12.2020 B1) bzw. nach den Regeln für Energieverbrauchswerte (BAnz AT 16.04.2021 B1). Einstufung nach GEG Anlage 10. Ein Aussteller kann mit exakten Gebäudedaten zu anderen Werten kommen. Keine Rechtsberatung.

Energieausweis-Rechner: Welche Effizienzklasse hat dein Haus?

Mit dem Energieausweis-Rechner findest du in wenigen Minuten heraus, in welcher Energieeffizienzklasse (A+ bis H) dein Wohngebäude voraussichtlich eingestuft würde, welcher Ausweistyp – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – für dich zulässig bzw. Pflicht ist und welche Unterlagen der Aussteller braucht. Die Einstufung folgt der offiziellen Skala aus Anlage 10 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): bewertet wird die Endenergie für Heizung und Warmwasser je m² Gebäudenutzfläche und Jahr. Kostenlos, ohne Anmeldung – die Eingaben verlassen deinen Browser nicht.

In 4 Schritten zur Einschätzung

01 — Gebäude

Eckdaten eingeben

Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Geschosse, Keller und Dach – daraus schätzt der Rechner die Hüllflächen deines Hauses.

02 — Hülle

Sanierungsstand wählen

Dämmung von Wand, Dach und Kellerdecke sowie der Fenstertyp – vorbelegt mit den typischen Werten deines Baujahrs.

03 — Heizung

Anlagentechnik angeben

Wärmeerzeuger, Baujahr der Heizung, Warmwasser und Solarthermie – bewertet mit den Aufwandszahlen der amtlichen Pauschalwerte.

04 — Ergebnis

Klasse & Checkliste

Effizienzklasse auf dem Bandtacho, CO₂ und Primärenergie, Ausweisart-Empfehlung, Sanierungs-Szenarien und Unterlagen-Checkliste.

Die Energieeffizienzklassen nach GEG Anlage 10

Wohngebäude werden anhand des Endenergiebedarfs oder -verbrauchs in neun Klassen eingeteilt. Der deutsche Bestandsdurchschnitt liegt bei rund 150 kWh/(m²·a) – also in Klasse E.

KlasseEndenergieTypisch für
A+≤ 30 kWh/(m²·a)Passivhaus, Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe
A≤ 50 kWh/(m²·a)Neubau nach GEG, Effizienzhaus 55
B≤ 75 kWh/(m²·a)Neubau mit Gas-Brennwert, sehr gut sanierter Altbau
C≤ 100 kWh/(m²·a)Gut sanierter Altbau, Baujahr ab ~2002
D≤ 130 kWh/(m²·a)Baujahr ~1995–2001, teilsanierter Bestand
E≤ 160 kWh/(m²·a)Bundesdurchschnitt, Baujahr ~1984–1994
F≤ 200 kWh/(m²·a)Teilsanierte Häuser der 60er/70er
G≤ 250 kWh/(m²·a)Wenig sanierte Altbauten
H> 250 kWh/(m²·a)Unsanierte Altbauten, alte Heiztechnik

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den witterungsbereinigten Verbräuchen der letzten 36 Monate – er ist günstig, spiegelt aber auch das Heizverhalten der Bewohner. Der Bedarfsausweis bewertet Bauphysik und Anlagentechnik rechnerisch und ist damit nutzerunabhängig. Pflicht ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern das Haus nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurde – und immer dann, wenn keine 36 Monate Verbrauchsdaten vorliegen oder es sich um einen Neubau handelt. Der Rechner prüft diese Weiche automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Verbrauchs- oder einen Bedarfsausweis?

Für die meisten Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn das Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gedämmt wurde (§ 80 GEG). Für den Verbrauchsausweis brauchst du außerdem Verbrauchsdaten aus 36 zusammenhängenden Monaten, deren jüngste Abrechnung höchstens 18 Monate zurückliegt. Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis.

Was kostet ein Energieausweis?

Online-Anbieter verlangen für einen Verbrauchsausweis meist 40–100 € und für einen Bedarfsausweis 60–200 €. Mit Vor-Ort-Termin durch einen Energieberater kostet ein Bedarfsausweis typischerweise 300–500 € – liefert dafür aber eine belastbare Datenaufnahme und fundierte Modernisierungsempfehlungen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig (§ 79 GEG). Vorher ausgestellte Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Nach umfassenden Modernisierungen mit Neuberechnung des Gebäudes wird ein neuer Ausweis erstellt.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Ausstellungsberechtigt nach § 88 GEG sind unter anderem bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure, Hochschulabsolventen einschlägiger Fachrichtungen sowie Handwerksmeister der Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerke und Schornsteinfeger – jeweils mit Zusatzqualifikation (z. B. Fortbildung oder Berufspraxis im energiesparenden Bauen). Auch Absolventen der BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung dürfen ausstellen.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es?

Wohngebäude werden nach GEG Anlage 10 anhand der Endenergie in neun Klassen eingeteilt: A+ bis 30, A bis 50, B bis 75, C bis 100, D bis 130, E bis 160, F bis 200, G bis 250 und H über 250 kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr. Der deutsche Gebäudebestand liegt im Durchschnitt bei etwa 150 kWh/(m²·a), also in Klasse E.

Was ändert sich 2027 beim Energieausweis?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), der im Juli 2026 verkündeten GEG-Novelle, treten zum 1. Januar 2027 neue Energieausweis-Regeln in Kraft: mehr Pflichtangaben (u. a. Treibhausgaspotenzial über den Lebenszyklus, Smart-Readiness-Indikator), digitale maschinenlesbare Ausstellung und erstmals Effizienzklassen für Nichtwohngebäude. Wohngebäude behalten die Skala A+ bis H. Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Welche Unterlagen brauche ich für den Energieausweis?

Für den Verbrauchsausweis: Heizkosten- bzw. Brennstoffabrechnungen aus 36 zusammenhängenden Monaten, Baujahr von Gebäude und Heizung, Wohnfläche, Angaben zu Leerstand und Warmwasser sowie Fotos (Außenansicht, Typenschild der Heizung). Für den Bedarfsausweis zusätzlich: Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Angaben zu Bauteilaufbauten und Dämmstärken, Fenstertypen und zur kompletten Anlagentechnik. Der Rechner stellt dir die passende Checkliste zusammen.

Ist das Ergebnis dieses Rechners ein offizieller Energieausweis?

Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Einschätzung, in welcher Effizienzklasse dein Gebäude voraussichtlich landen würde, welche Ausweisart zulässig ist und welche Unterlagen der Aussteller braucht. Einen gültigen Energieausweis mit Registriernummer darf nur eine nach § 88 GEG ausstellungsberechtigte Person erstellen.