| Erderart i | Werkstoff | Abmessung | Länge [m] | Anzahl | Verlegetiefe [m] |
|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Bezeichnung / Ort des Anschlusspunkts | Ausführung | Werkstoff / Abmessung | R [Ω] | i. O. | n. i. O. |
|---|
| Dreipunktmessung i | Sondenabstand [m] | Messwert [Ω] |
|---|---|---|
| Sondenposition 1 | ||
| Sondenposition 2 | ||
| Sondenposition 3 | ||
| Mittelwert |
| Nr. | Sondenabstand a [m] i | R [Ω] | ρE = 2·π·a·R |
|---|
| Nr. | Messstelle / Trennstelle | Grenzwert / Bewertung | Vorwert [Ω] | Messwert [Ω] | bewertet | Änderung | i. O. | n. i. O. |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Σ | Gesamtanlage bei geschlossenen Trennstellen i |
„Diktieren“ nutzt die Spracherkennung des Browsers; das Gesprochene wird dafür an dessen Hersteller (Google bzw. Apple) übertragen — Näheres in der Datenschutzerklärung. Das Mikrofon der Handy-Tastatur arbeitet stattdessen ohne Internet.
Die Erdungsanlage ist das einzige Gewerk am Haus, das nach wenigen Stunden für immer unsichtbar wird. Was am Morgen im Fundamentgraben liegt, ist am Abend unter Beton oder Erdreich – danach lässt sich nicht mehr prüfen, ob der Ring geschlossen war, ob die Klemme fest saß und ob im Erdreich das richtige Material verlegt wurde. Deshalb ist die Dokumentation nach DIN 18014:2023-06 keine Formsache, sondern der einzige Nachweis über die Lebensdauer des Gebäudes. Diese Anleitung führt dich durch das Protokoll: vom Zweck der Anlage über Erdfühligkeit und Ausführung bis zur Durchgangsmessung, zum Erdausbreitungswiderstand und zum Blitzschutzteil, Stand September 2026, mit Quelle zu jeder Zahl. Wo keine Norm einen Wert setzt, steht hier auch keiner – bei Erdungsanlagen wichtiger als anderswo, weil sich gerade um den Erdungswiderstand hartnäckige Falschwerte halten.
DIN 18014 heißt seit 2023 nicht mehr „Fundamenterder“, sondern „Erdungsanlagen für Gebäude“ und behandelt Fundament-, Ring-, Stab-/Tiefen- und Strahlenerder als gleichrangige Erderarten. Sie beschreibt das Wie, nicht das Warum: Die Pflicht, überhaupt eine Erdungsanlage zu errichten, steht in VDE-AR-N 4100, in den TAB der Netzbetreiber, in DIN 18015-1 sowie in DIN VDE 0100-540 und -410. Nach der Niederspannungsanschlussverordnung ist die Erdungsanlage Bestandteil der elektrischen Anlage.
| Regelwerk | Gültige Ausgabe (Stand 09/2026) | Wofür im Protokoll |
|---|---|---|
| DIN 18014 „Erdungsanlagen für Gebäude“ | 2023-06; ersetzt 2014-03, Übergangsfrist bis 01.06.2024 abgelaufen | Erderarten, Werkstoffe, Maschenweiten, Anschlusspunkte, Durchgang ≤ 1 Ω, Dokumentation |
| DIN EN IEC 62305-3 (VDE 0185-305-3) | 2025-10 (auf Basis IEC 62305-3:2024 Ed. 3); Ausgabe 2011-10 parallel gültig bis 31.10.2027 | Blitzschutz: Erder Typ A und B, Mindesterderlänge l1, 10-Ω-Empfehlung |
| — Beiblatt 1, 2 und 7 · Beiblatt 3 (Prüfung und Wartung) · Beiblatt 5 (PV) | Bbl. 1/2/7 je 2025-10 · Bbl. 3: 2012-10, Neuausgabe für 2026-10 angekündigt · Bbl. 5: 2014-02 | Maschenweite bei äußerem Blitzschutz, Prüffristen und Prüfablauf, PV-Schutz |
| DIN VDE 0100-540 · -410 · -600 · 0105-100 | 2024-06 · 2018-10 · 2017-06 (Entwurf 2025-12) · 2015-10 + A1:2017-06 | Erdungsleiter und HES · TT-Bedingung · Erstprüfung · wiederkehrende Prüfung |
| DIN EN IEC 61557-4 / -5 (VDE 0413-4 / -5) | je 2022-12 | Niederohmmessgerät (Durchgang) und Erdungsmessgerät (RA) |
| DIN EN IEC 62561-1 / -2 / -5 / -7 · DIN VDE 0618-1 | 2024-05 · 2019-12 · 2024-10 · 2025-05 · Produktnorm 2023 neu veröffentlicht | Verbindungsbauteile, Leiter und Erder, Erderdurchführungen, Erdverbesserungsmaterial, Haupterdungsschiene |
| VDE-AR-N 4100 · DIN EN 50522 (VDE 0101-2) · DIN VDE 0100-712 (nur PV) | 2026-04, in Kraft seit 06.03.2026 · 2023-10 · 2016-10 | Fundamenterder nach Abschnitt 11.1 · Trafostation über 1 kV · PV-Stromversorgungssysteme |
| DGUV Vorschrift 3, DA zu § 5, Tab. 1A · BetrSichV § 3 Abs. 6 und § 14 | — | Prüffristen und Prüfaufzeichnung im gewerblichen Bereich |
Zwei Punkte, die in älteren Formularen falsch stehen: In IEC 62305-3 Ed. 3 (2024) – der Grundlage der Ausgabe 2025-10 – gibt es keinen Anhang E mehr; Prüfung und Wartung stehen in Abschnitt 7 und Anhang D.7, die deutschen Prüffristen führt weiterhin Beiblatt 3. Und die Mindesterderlänge l1 steht in der Ausgabe 2025-10 in Bild 5; „Bild 3“ stimmt nur für die Ausgabe 2011-10, in der Ausgabe 2025-10 zeigt Bild 3 das Schutzwinkelverfahren.
Am Anfang steht nicht die Messung, sondern die Prüfart: Prüfung der Planung · baubegleitend · Abnahme vor dem Überdecken · Wiederholungsprüfung umfassend · Wiederholungsprüfung als Sichtprüfung · außerordentliche Prüfung nach Änderung oder Blitzeinschlag. Sie bestimmt Umfang, Bewertungsmaßstab und Folgefrist. Für die Erdungsanlage nach DIN 18014 ist die Abnahme entscheidend: Abschnitt 11 verlangt die Überprüfung „nach der Fertigstellung und vor dem Überdecken der Erdungsanlage mit Beton oder Erdreich“. Danach gibt es aus DIN 18014 heraus keine wiederkehrende Frist – die kommt erst über den Blitzschutz oder die betriebliche Gefährdungsbeurteilung hinzu.
Der zweite Block ist der Zweck der Erdungsanlage, und er ist mehrfach ankreuzbar. Das ist fachlich zwingend: Ein Einfamilienhaus hat Fundament- oder Ringerder und Schutzpotentialausgleich und oft PV, manchmal eine Ladeeinrichtung, seltener Blitzschutz. Formulare, die genau eine „Anlagenart“ zulassen und die Zeilen der übrigen Zwecke ausblenden, können die Anlage nicht vollständig dokumentieren.
| Zweck (mehrfach) | Normbezug | Folge im Protokoll |
|---|---|---|
| Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich, z. B. TT-Netz, eingeführte Rohrleitungen | DIN VDE 0100-410 | bei TT: Block mit IΔn, 50 oder 25 V und berechnetem RA,max |
| Anlagenerder zur Verbindung mit dem Schutzpotentialausgleich über die HES | DIN VDE 0100-540 | Erdungsleiter-Querschnitt, HES nach DIN VDE 0618-1 |
| Erdung von Blitzschutzsystemen | DIN EN IEC 62305-3 | Blitzschutzblock: Klasse, Typ A/B, l1, Trennungsabstand, zwei Fristen |
| Erdung von Überspannungs-Schutzeinrichtungen | DIN VDE 0100-534 | SPD-Zeilen in der Sichtprüfung |
| Funktionserdung: Wärmepumpe, PV, Speicher, Ladeeinrichtung | DIN 18014, 6.8.4 für Ladeeinrichtungen | Anbindung niederimpedant oder niederohmig, Abstand zur HES |
| PV-Anlage · Antennenanlage · Ex-Bereich | DIN VDE 0100-712 und Bbl. 5 · DIN EN 60728-11 · DIN EN 60079 | PV-Block mit 6/16 mm² · Anschlusspunkt · Sonderfristen 6 Monate / 1 Jahr |
| Gemeinsame Erdungsanlage mit Hochspannungsanlage, Trafostation | DIN EN IEC 61936-1, DIN EN 50522 | TAB-Wert des Netzbetreibers, Feld editierbar |
| Ausgleichsströme bei Mehrfacheinspeisung, Potentialsteuerung, EMV | DIN VDE 0100-444 | kombinierte Potentialausgleichsanlage erforderlich |
Für Ladeeinrichtungen hat DIN 18014 mit Abschnitt 6.8.4 einen eigenen Punkt bekommen, mit drei Fällen: Ladeeinrichtung im Gebäude, direkt mit dessen Erdungsanlage verbunden; aus dem Gebäude versorgt, mit eigener, niederimpedant angebundener Erdungsanlage; oder mit eigenem Netzanschluss und eigener Erdungsanlage im Einflussbereich der Gebäudeerdung. Netzanschlüsse mit gemeinsamer Erdungsanlage müssen immer aus derselben Transformatorstation versorgt werden. Die Erdungsanlage ist damit Voraussetzung der Ladeinfrastruktur.
Das ist die Weiche, an der die meisten Neubauten hängen. DIN 18014 definiert die Erdfühligkeit quantitativ: Ausreichender elektrischer Kontakt des Erders mit dem Untergrund liegt vor, wenn der spezifische Erdwiderstand ρE von 1000 Ωm nicht überschritten wird. Und der Fundamenterder darf nur dann alleinige Erdungsmaßnahme sein, wenn das Fundament großflächig unmittelbar erdfühlig ist (Abschnitt 6.5). Bei den folgenden Bauweisen ist ein erdfühliger Erder außerhalb des Betons zu errichten – in der Praxis der Ringerder:
Für Einzelfundamente sind die üblichen Betongüten in der Regel nicht als Erder geeignet. Bei Carbonbeton (6.6) sind Ring-, Tiefen- oder Strahlenerder einzusetzen: Bereits geringe Blitzteilströme oder niedrige 50-Hz-Ausgleichsströme können irreversible Schäden an der CFK-Bewehrung verursachen; eine Verbindung zwischen kombinierter Potentialausgleichsanlage und CFK-Bewehrung ist in jedem Fall zu vermeiden.
Der genaue spezifische Erdwiderstand lässt sich nur vor Ort messen, mit dem Vierleiter-Verfahren nach Wenner. Vier Erdspieße von 30 bis 50 cm Länge werden in einer Linie mit gleichem Abstand a eingebracht; die Einschlagtiefe soll höchstens a/20 betragen, nur dann gilt die einfache Formel. Der Abstand a entspricht näherungsweise der Erkundungstiefe – für eine Aussage über verschiedene Bodenschichten ist a schrittweise zu variieren. Deshalb hat das Protokoll eine Messreihe mit drei Zeilen.
Zur Einordnung des Messwerts, Spannen nach DEHN DS162 (11/2025) und – in Klammern der typische Wert – nach Wikipedia: Moorboden, Sumpf 5–40 Ωm (2–50, typ. 30) · Lehm, Ton, Humus 20–200 Ωm (2–200, typ. 40) · lehmiger Sand (20–260, typ. 100) · Sand 20–2500 Ωm (50–3000, typ. 200 feucht) · Kies 2000–3000 Ωm (50–3000, typ. 1000 feucht) · steiniger, felsiger Boden verwitterter Fels meist unter 1000 Ωm (100–8000, typ. 2000) · Sandstein 2000–3000 · Granit bis 50 000 · Moränenschutt 30 000 · Beton oberirdisch und trocken 10 000 Ωm.
Die Regel ist kurz: Im Erdreich nur nichtrostender Edelstahl V4A oder Kupfer. Im Beton darf verzinkter oder blanker Stahl eingesetzt werden. Verzinkter Bandstahl, der aus dem Beton heraus ins Erdreich geführt wird, ist der Klassiker unter den Ausführungsfehlern. V4A meint die Werkstoffnummern 1.4401, 1.4404 und 1.4571; wer nur 1.4571 zulässt, schließt zwei normkonforme Werkstoffe aus. Verbindungen müssen blitzstromtragfähig geprüft sein.
| Bauteil | Zulässige Werkstoffe und Mindestmaße nach DIN 18014, Abschnitt 10 |
|---|---|
| Fundamenterder (im Beton) | Rundstahl Ø 10 mm oder Bandstahl 30 × 3,5 mm – blank, verzinkt oder V4A · Kupfer rund, Band oder Seil ≥ 50 mm² |
| Ring- und Strahlenerder (im Erdreich) | V4A (1.4401, 1.4404, 1.4571): Rundstahl Ø 10 mm oder Bandstahl 30 × 3,5 mm · Kupferseil/-band blank oder verzinnt, mehrdrähtig, ≥ 50 mm² bei Dicke ≥ 2 mm (Empfehlung 25 × 2,0 mm) · Kupferdraht eindrähtig Ø ≥ 8 mm |
| Stab- und Tiefenerder | Rundstahl massiv Ø ≥ 16 mm V4A · Rohr Ø ≥ 25 mm, Wanddicke ≥ 2 mm, V4A |
| CBN-Leiter · Erdungsleiter · Anschlussfahne | Rundstahl Ø 10 mm · Bandstahl 30 × 3,5 mm · Kupferseil blank/verzinnt 50 mm² · Kupferkabel NYY 50 mm² |
| Anschlussplatte · Bewegungsfuge | Erdungsfestpunkt aus korrosionsbeständigem Stahl, Innengewinde M10 · Überbrückung mindestens 50 mm² Cu oder Al |
Für den Erdungsleiter zwischen Erder und Haupterdungsschiene gilt zusätzlich DIN VDE 0100-540: gegen Korrosion und mechanisch geschützt wie ein Schutzleiter, gegen Korrosion geschützt aber mechanisch ungeschützt 16 mm² Cu bzw. 16 mm² Fe, nicht gegen Korrosion geschützt 25 mm² Cu bzw. 50 mm² Fe. Aluminium ist als Erdungsleiter unzulässig. Der Schutzpotentialausgleichsleiter zur HES braucht 6 mm² Cu, 16 mm² Al oder 50 mm² Stahl, mindestens den halben Querschnitt des größten Schutzleiters, und nicht mehr als 25 mm² Cu. Leitungsquerschnitte rechnet der Leitungsrechner.
| Fall | Maschenweite |
|---|---|
| Fundamenterder (geschlossener Ring) · Ringerder ohne Blitzschutzsystem | ≤ 20 m × 20 m; bei größeren Gebäuden Querverbindungen einlegen |
| Ringerder mit äußerem Blitzschutzsystem | nach Beiblatt 1: ≤ 10 m × 10 m für Klasse I und II, ≤ 10 m × 20 m für Klasse III und IV. DEHN empfiehlt 10 m × 10 m bei jedem Gebäude, um eine Nachrüstung offenzuhalten |
| Kombinierte Potentialausgleichsanlage ohne geeignete Bewehrung (Faserbeton, CFK) | ≤ 10 m × 10 m; bei nicht leitfähig bewehrten Bodenplatten ist eine CBN unabhängig von der Grundfläche nicht möglich, deshalb Ringerder ≤ 10 m × 10 m unter der Bodenplatte |
| Fundamentgrundfläche | Mindestanzahl Tiefen- bzw. Strahlenerder | Mindestlänge je Erder |
|---|---|---|
| < 200 m² | 2 | Stab-/Tiefenerder 5 m · Strahlenerder 10 m |
| 200 – 400 m² | 4 | |
| > 400 m² | je weitere 100 m² ein zusätzlicher Erder |
Ist die Eintreibtiefe von 5 m nicht erreichbar, darf ein 5-m-Erder etwa durch zwei Erder von je 3 m ersetzt werden. Die 5 m sind die physikalische Länge; die Frosttiefe ist hier nicht zu addieren. Anders bei äußerem Blitzschutz: Dort ist der obere Teil des Tiefenerders entsprechend der Frosttiefe als unwirksam zu betrachten, also mindestens 0,5 m zur berechneten Länge zu addieren. Angeordnet werden die Erder bevorzugt außerhalb des Fundaments an diagonal gegenüberliegenden Ecken; der Abstand zwischen Tiefenerdern soll mindestens der Eintreibtiefe entsprechen, bei Nachrüstung durch die Bodenplatte also mindestens 5 m. Jeder Erder ist mit der HES zu verbinden, Gruppenbildung ist zulässig. Bei Kleinfundamenten bis etwa 4 m × 4 m ist ein einzelner längerer Tiefenerder die Lösung – im DEHN-Beispiel 9 m.
| Größe | Wert |
|---|---|
| Verlegetiefe Ring- und Strahlenerder | 0,5 bis 1,0 m, abhängig von der Frostfreiheit am Standort. Tiefere Eingrabung verringert die jahreszeitlichen Schwankungen von ρE |
| Abstand Ringerder zur Außenwand | bei erdfühliger Verlegung kein Mindestabstand in DIN 18014; üblicher Arbeitsraum 50 bis 60 cm. ≥ 1 m, wenn der Ringerder zugleich Funktionen nach VDE 0101-2 oder VDE 0185-305 übernimmt |
| Betonüberdeckung · Bewehrungsanbindung | mindestens 5 cm allseitig – auch bei unbewehrten Fundamenten und bei Faserbeton, sonst V4A · dauerhaft elektrisch leitend in Abständen von höchstens 2 m |
| Schweißnaht | wirksame Länge mindestens 50 mm, bei einer Bandstahlkreuzung z. B. 2 × 30 mm links und rechts |
| Anbindung an Tiefen-/Strahlen- bzw. Ringerder | mindestens alle 20 m des Gebäudeumfangs; mit Blitzschutzsystem nach Beiblatt 1 bei jeder Ableitung |
Zulässig sind Schweiß-, Schraub- und Klemmverbindungen; Schraub- und Klemmverbindungen müssen nach DIN EN 62561-1 geprüft sein. Schweißverbindungen mit der Bewehrung (≥ 50 mm wirksame Naht) nur in Abstimmung mit dem Statiker und durch Betriebe mit Nachweis. Klemm- und Schraubverbindungen im Erdboden sind mit einer Korrosionsschutzbinde gegen Schmutz und Feuchte zu versehen; die Werkstoffe der Verbindungsbauteile müssen identisches Korrosionsverhalten wie die verbundenen Leiter haben.
Unzulässig: Rödelverbindungen – sie taugen ausschließlich zur Lagefixierung und für EMV-Zwecke. Keilverbinder, wenn der Beton maschinell eingebracht oder verdichtet wird. Und der Fundamenterder darf nicht starr über Bewegungsfugen geführt werden; Fugen sind mit mindestens 50 mm² Cu oder Al zu überbrücken.
| Anbindung | Ausführung | Wann |
|---|---|---|
| Niederimpedant | Potentialausgleichsleiter in „L-Anordnung“ entlang der Außenkanten im Beton, mehrfach mit der Bewehrung kontaktiert, mindestens alle 2 m, vorzugsweise auf der unteren Lage | Betriebsmittel mit höheren Last- oder Fehlerströmen (PV-Wechselrichter, Speicher, Ladeeinrichtung, Wärmepumpe); Abstand HES–Betriebsmittel > 10 m; vernetzte IT-Systeme |
| Niederohmig | Verbindungsleitung „Aufputz“ bzw. außerhalb des Fundaments, z. B. zwischen zwei Tiefenerdern, ohne Nutzung der Bewehrung | alle Anwendungen ≤ 10 m von der HES; besonders geeignet zur Nachrüstung |
| Kombinierte Potentialausgleichsanlage (CBN) | vermaschtes Netz | Gebäudeumfang > 80 m, vernetzte Anwendungen, Industriegebäude |
Warum das mehr ist als Wortklauberei, zeigt eine Messung aus DS162: Bei 5 kA und 50 Hz besteht zwischen niederohmiger und niederimpedanter Anbindung kein signifikanter Unterschied. Bei 5 kA in der Form 8/20 µs, also etwa 25 kHz, beträgt der Spannungsfall bei niederohmiger Anbindung über einen Runddraht rund 1,5 kV, bei niederimpedanter Anbindung über eine Gittermatte unter 500 V. Deshalb beschreibt die reine Ohm-Messung die Qualität einer Erdungsanlage nicht vollständig – und deshalb hat die Anbindungsart ein eigenes Feld.
Der Gebäudeumfang von 80 m wird oft als allgemeine Vereinfachung missverstanden. Er ist eine von vier UND-verknüpften Bedingungen, unter denen auf die kombinierte Potentialausgleichsanlage verzichtet werden darf – am Erder selbst erleichtert er nichts:
Deshalb hat das Protokoll neben dem Feld „Gebäudeumfang“ einen eigenen Block mit diesen vier Bedingungen und dem Datum der schriftlichen Bewertung. Umgekehrt ist eine eigenständige CBN zusätzlich vorzusehen bei Fundamenterdern in unbewehrten Fundamenten, bei Faserbeton und CFK, bei Ring-, Tiefen- und Strahlenerdern, bei mehreren Netzanschlüssen und bei mehreren Gebäuden auf gemeinsamer Bodenplatte – also bei Doppel- und Reihenhäusern.
Standardwohngebäude im Sinne der ZVEH/DEHN-Anwendungshilfe – nur dafür ist das vereinfachte Formblatt gedacht: hauptsächlich Wohnnutzung · Umfang ≤ 80 m · wohnungsübliche IT- und Medientechnik · bauordnungsrechtlich kein Blitzschutz gefordert · marktübliche Heizung, z. B. Wärmepumpe · ggf. PV mit Wechselrichter und Speicher · ggf. Ladeeinrichtung · keine Mehrfacheinspeisung · Wärmepumpe, Wechselrichter und Ladeeinrichtung höchstens 10 m von der Haupterdungsschiene entfernt.
Hier steht der einzige normative Ohm-Wert der DIN 18014, und er wird in Formularen regelmäßig auf die falsche Zeile angewendet. Der Wortlaut: „Die Durchgangsmessungen zwischen dem Anschlusspunkt für die Haupterdungsschiene oder einem anderen Bezugspunkt und allen anderen Anschlusspunkten müssen immer einen Widerstandswert von ≤ 1 Ω aufweisen.“ Das ist ein Wert für die Verbindungen innerhalb der Anlage – nicht für den Übergang zum Erdreich. Wer die 1 Ω auf den Erdausbreitungswiderstand anwendet, färbt praktisch jede korrekt errichtete Anlage rot.
Zulässige Ausführungsformen sind Anschlussplatte, Anschlussfahne, Erdungsfestpunkt, Erdungsklemme und Erdungsschiene. Anschlusspunkte vorzusehen sind für die Haupterdungsschiene, weitere Potentialausgleichsschienen, alle Ableitungen eines möglichen Blitzschutzsystems, sonstige Konstruktionsteile aus Metall, informationstechnische Anlagen, von außen eingeführte metallene Rohrleitungen, Klima-, Lüftungs- und Heizungsanlagen, Aufzugsschächte, Ladeeinrichtungen, elektrische Energiespeicher, leistungsstarke stationäre Maschinen, Technikräume und PV-Anlagen.
| Größe | Vorgabe | Quelle |
|---|---|---|
| Durchgangswiderstand je Anschlusspunkt gegen den Bezugspunkt | ≤ 1 Ω | DIN 18014, Abschnitt 8 |
| Empfohlener Prüfstrom | ≥ 200 mA (0,2 A) | Formblatt 2110; Gerätenorm DIN EN IEC 61557-4 |
| Durchgängigkeit im Blitzschutz (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdleitungen) | Richtwert < 1 Ω bei ≥ 200 mA | Formblatt 2110 |
| Angabe des Prüfstroms im Protokoll | ausdrücklich nicht erforderlich; dokumentiert wird der Widerstand | Elektropraktiker |
Der Wert 0,2 Ω, der gelegentlich für den Durchgangswiderstand genannt wird, stammt aus der österreichischen OVE E 8014:2019 („sollte nicht höher als 0,2 Ω sein“) und gilt in Deutschland nicht. Maßgeblich ist ≤ 1 Ω.
Zuerst die Begriffe. Der Ausbreitungswiderstand RA ist der Widerstand zwischen Erder und Erde. Der Erdungswiderstand RE = RA + RM + RL ergänzt den Wirkwiderstand des als Erder dienenden Leiters und den des Erdungsleiters zwischen HES und Erder; die Erdungsimpedanz ist ZE = √(RE² + XE²). Nennenswerte Reaktanz haben nur lange gestreckte Horizontal- und Staberder; sonst machen auch die Normen keinen Unterschied. In der Zeilenbeschriftung ist „Erdausbreitungswiderstand RA“ richtig, weil das die gemessene Größe ist.
| Verfahren | Prinzip | Grenzen |
|---|---|---|
| 1 · Sonde und Hilfserder (3-Leiter, „62-%-Verfahren“) | Sonde S und Hilfserder H in einer Linie vom Erder E entfernt; RE = UM / I | Sondenposition durch Versetzen ermitteln; unmöglich, wenn benachbarte Erder das Objekt umgeben oder die Sonden nicht gesetzt werden können |
| 2 · Sonde ohne Hilfserder | Der Betriebserder des Verteilungsnetzes ersetzt den Hilfserder; im TN-System Klemme H an den Schutzleiter, Klemme E an den von der PAS getrennten Erdungsleiter | Im TT-System ist der Neutralleiter als unter Spannung stehender Leiter zu behandeln; peinlich genau darauf achten, nicht versehentlich an einen Außenleiter anzuschließen |
| 3 · Erdungsprüfzange | Zange mit Spannungsinduzier- und Stromwandler um den Erdungsleiter; angezeigt wird der Schleifenwiderstand. Variante mit zwei Zangen | In Verbraucheranlagen nur im TN-System geeignet. Vorteil: Der Erdungsleiter muss nicht getrennt werden |
| 4 · Selektiv mit Zangenstromwandler | Wie Verfahren 1, ergänzt um einen Zangenstromwandler um den Erdungsleiter des Messobjekts; der zu fremden Erdern fließende Anteil beeinflusst das Ergebnis nicht | Wenn das Messobjekt nicht von fremden Erdern getrennt werden kann oder soll |
| 5 · Schleifenwiderstand über Erde | Messung der Fehlerschleifenimpedanz; in dicht bebauten Gebieten von der Norm empfohlen, weil sie auf der sicheren Seite liegt | Nur im TN-System. Kein Nachweis über den Zustand des Fundamenterders – die Schleife wird vom Netzeinfluss dominiert |
| 6 · Vierleiter nach Wenner | ρE = 2 · π · a · R; vier Sonden in einer Linie mit gleichem Abstand a | Misst den spezifischen Erdwiderstand, nicht RA. Einschlagtiefe ≤ a/20, a schrittweise variieren |
Sondenabstände nach Voltimum: Einzelerder geringer Ausdehnung Sonde 30–60 m, Hilfserder 60–100 m · größere Anlagen mit mittlerem Durchmesser Dm Sonde etwa 2 · Dm, Hilfserder etwa 3 · Dm · Winkelmethode Sonde 150–200 m, Hilfserder etwa 200 m.
Der wichtigste Vorbehalt. Manche Hersteller schreiben, der Abstand Erder/Sonde solle die Hälfte des Abstands Erder/Hilfserder betragen – das ist falsch. Andere empfehlen durchgängig 62 %. Damit trifft man im Allgemeinen etwa die richtige Stelle; diese muss jedoch in jedem Fall durch Versetzen der Sonde ermittelt werden (Dreipunktmessung). Hat die Kurve beim Versetzen einen ungewöhnlichen Verlauf, beeinflussen vermutlich unterirdische metallene Anlagen wie Wasserleitungen die Messung; dann ist die Messtrasse rechtwinklig zur ursprünglichen oder zur Längsachse der unterirdischen Anlage zu legen. Deshalb hat das Protokoll Felder für den Hilfserderabstand und drei Sondenpositionen mit je einem Messwert.
Sicherheit. Dient der Erder auch als Schutzerder für ein TT- oder IT-System, darf seine Verbindung mit der Potentialausgleichsschiene nur unterbrochen werden, wenn die elektrische Anlage vom Netz oder Stromerzeuger getrennt ist. Prüfungen, die das Trennen erfordern – etwa das Öffnen von Trennstellen einer Blitzschutzanlage –, dürfen nur durchgeführt werden, wenn kein Gewitter besteht oder erwartet werden kann. Spannungen über 25 V sollten vermieden werden. Der Messende muss sich Kenntnis davon verschaffen, was alles mit dem Messobjekt verbunden ist. Typische Fehlerquellen: Verzweigung des Messstroms parallel zum Messobjekt, falsche Anschlussstellen von Hilfserder oder Sonde, nicht beachtete Verbindungen, Ablesefehler.
Vor der Messung hilft eine Überschlagsrechnung, danach ein Plausibilitätsvergleich. Die sechs Faustformeln des Blitzplaners (Tabelle 5.5.1) reichen dafür. Sie gelten für Gleichstrom und Wechselstrom niedriger Frequenz und für Erder geringer Ausdehnung – nicht für Blitzströme: Dort wird der induktive Anteil wirksam und führt bei großer Ausdehnung zu höheren Stoßerdungswiderständen. Eine Verlängerung über 30 m hinaus bringt kaum noch etwas; zweckmäßiger ist es, mehrere kürzere Erder zu kombinieren und dabei die gegenseitige Beeinflussung zu berücksichtigen.
Exakte Formeln des Blitzplaners für Vergleichsrechnungen: gestreckter Oberflächenerder RA = ρE/(π·l) · ln(l/r) · Tiefenerder RA = ρE/(2π·l) · ln(2l/r) · gekreuzter Oberflächenerder (Schenkel im 90°-Winkel) RA = ρE/(4π·l) · (ln(l/r) + 1,75); r ist die viertel Bandstahlbreite bzw. der Radius des Runddrahts. Bei Strahlenlängen über 10 m darf RA grob mit der Gesamtlänge der Strahlen bestimmt werden. Und: Nach DIN VDE 0100-600, 6.4.3.7.2 darf der Erderwiderstand berechnet werden, wenn seine Messung nicht möglich ist.
Hier unterscheidet sich ein sauberes Protokoll von einem gefährlichen. Der Grundsatz: Kein Grenzwert ohne Norm. Wo keine Vorschrift einen Wert setzt, steht kein Grenzwert, sondern ein Dokumentationsfeld mit dem sichtbaren Vermerk „kein Normwert, informativ“.
| Zweck der Erdungsanlage | Grenzwert für RA | Rechtsnatur |
|---|---|---|
| Erdungsanlage nach DIN 18014 (Fundament-, Ring-, Tiefen-, Strahlenerder) | kein Wert – die Messung ist nicht einmal gefordert | — |
| TT-System | RA · IΔn ≤ 50 V (25 V in feuchten Bereichen) | normative Bedingung, DIN VDE 0100-410, 411.5.3 |
| Blitzschutzsystem | ≤ 10 Ω empfohlen, gemessen mit Niederfrequenz, bezogen auf die gesamte Erdungsanlage | Empfehlung, kein Grenzwert → im Protokoll gelb, nicht rot |
| Abnehmereigene Transformatorstation / HS-Anlage | TAB des Netzbetreibers, in zahlreichen Netzen RA ≤ 2 Ω für die lokale Gebäudeerdung | Anschlussbedingung, Wert editierbar (DS162, Bezug VDE-AR-N 4110) |
| TN-System · PV-Anlage (Modulrahmen, DC-Potentialausgleich) | kein Wert festgelegt; bei PV sind nur Querschnitte belegt | — |
| Durchgang je Anschlusspunkt | ≤ 1 Ω – gilt nur hier, nicht für RA | normativ, DIN 18014, Abschnitt 8 |
Die 10 Ω des Blitzschutzes werden am häufigsten falsch zitiert. Der Blitzplaner formuliert: Da die Norm vom konsequenten Blitzschutz-Potentialausgleich ausgeht, wird für den Erdausbreitungswiderstand kein besonderer Wert gefordert; im Allgemeinen wird jedoch ein niedriger Erdwiderstand, möglichst unter 10 Ω bei Niederfrequenz, empfohlen. Die 10 Ω sind damit eine Empfehlung, sie beziehen sich auf die gesamte Erdungsanlage und nicht auf einzelne Ableitungen – und sie sind zugleich das Kriterium, unter dem die Mindesterderlänge l1 entfallen darf.
Die Werte für 50 V: 10 mA → 5000 Ω · 30 mA → 1667 Ω · 100 mA → 500 Ω · 300 mA → 167 Ω · 500 mA → 100 Ω. Bei 25 V halbiert sich jeder Wert. Die Abschaltzeit beträgt im TT-System für Endstromkreise bis 32 A bei 230 V 0,2 s. Die allgemeine Erstprüfung dokumentiert das Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600.
Zwei verbreitete Fehlbewertungen: die Deckelung auf 200 Ω im TT-System – sie hat keine Grundlage und bewertet normkonforme Anlagen um den Faktor 8 zu streng. Und die Aussage, ein Schleifenwiderstand über 0,5 Ω im Bestand belege einen defekten Fundamenterder – dafür gibt es keine Quelle, und methodisch ist sie verkehrt: Die Schleifenmessung im TN-System erfasst die Schleife über den PEN-Leiter des Netzbetreibers. Werte unter 0,5 Ω sind dort der Normalfall.
Der Blitzschutzblock erscheint nur bei angekreuztem Zweck „Erdung von Blitzschutzsystemen“. Prüfen darf den äußeren Blitzschutz eine Blitzschutzfachkraft, den inneren eine Blitzschutzfachkraft, die zugleich Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 ist. DIN VDE 1000-10 definiert die Elektrofachkraft – nicht die Blitzschutzfachkraft; das wird in Formularen oft verwechselt.
| Typ A | Typ B | |
|---|---|---|
| Bauform | einzeln angeordnete Vertikalerder (Tiefenerder) oder horizontale Strahlenerder, je mit einer Ableitung verbunden | Ringerder um das zu schützende Objekt oder Fundamenterder |
| Mindestanzahl | 2; bei einzeln positionierten Fangstangen oder Masten genügt 1 | — |
| Kriterium | Erderlänge je Einzelerder: horizontal ≥ l1, vertikal oder schräg ≥ 0,5 · l1 | mittlerer Radius r = √(A/π) ≥ l1; Anteil erdfühlig ≥ 80 % |
| Potentialausgleich zwischen den Ableitungen | nicht erfüllt; Einzelerder untereinander verbinden, damit sich der Strom gleichmäßig aufteilt – unter- oder oberirdisch, bei Nachrüstung auch als Leitung im Gebäude | erfüllt |
| Frost | ersten Meter eines Vertikalerders unter Frostbedingung als nicht wirksam betrachten; Blitzfibel: mindestens 0,5 m addieren, Anhang E der Ausgabe 2011-10 empfiehlt 1,0 m | — |
Ist ein geschlossener Ring außen nicht möglich, ist er durch Leitungen im Inneren zu vervollständigen; dafür dürfen auch Rohrleitungen oder andere dauerhaft durchgängige metallene Bauteile verwendet werden. Reicht bei Typ B der mittlere Radius nicht aus, sind Zusatzerder anzuordnen: lr = l1 − r je zusätzlichem Horizontal-/Strahlenerder bzw. lv = (l1 − r)/2 je zusätzlichem Vertikalerder. Ihre Anzahl darf nicht kleiner sein als die Anzahl der Ableitungen, mindestens jedoch 2; sie werden gleichmäßig auf dem Umfang verteilt mit dem Ringerder verbunden.
Rechenbeispiel aus der Blitzfibel (Wohnhaus, Schutzklasse III): eingeschlossene Fläche A = 109 m² → r = √(109/π) = 5,89 m. Für Klasse III ist l1 = 5 m. Weil r ≥ l1, sind keine zusätzlichen Erder vom Typ A erforderlich.
Die Norm gibt l1 grafisch vor, nicht als Tabelle: in der Ausgabe 2011-10 in Abschnitt 5.4.2.1 als Bild 3, in der Ausgabe 2025-10 als Bild 5. Die Achsen reichen von 0 bis 3000 Ωm und von 0 bis 80 m, mit drei Kurven für Klasse I, Klasse II und Klasse III + IV.
| ρE | Klasse I | Klasse II | Klasse III und IV |
|---|---|---|---|
| ≤ 500 Ωm | 5 m | 5 m | 5 m |
| 500 … 3000 Ωm | ansteigend (Bild 5 ablesen) | ansteigend (Bild 5 ablesen) | 5 m, konstant |
| 3000 Ωm | 80 m | 40 m (nur sekundär belegt) | 5 m |
| > 3000 Ωm | außerhalb des Bildes – die Norm macht dort keine Aussage | ||
Für Klasse III und IV ist l1 = 5 m, unabhängig vom spezifischen Bodenwiderstand. Für Klasse I und II hängt die Länge vom Bodenwiderstand ab; die Zwischenwerte zwischen 500 und 3000 Ωm sind in den ausgewerteten Quellen weder als Formel noch als Tabelle publiziert. Deshalb gilt: Maßgeblich ist der Wert, den du aus Bild 5 abliest und einträgst. Der Rechner zeigt daneben eine lineare Näherung – ausdrücklich nur als Orientierung, nicht als Normwert. Und es gibt immer den Ausweg: Die Mindestlänge darf außer Acht gelassen werden, wenn ein Erdungswiderstand von weniger als 10 Ω erreicht wird.
Das Fachformblatt kennt sechs Prüfarten: Prüfung der Planung · baubegleitende Prüfung · Abnahmeprüfung · Zusatzprüfung · Wiederholungsprüfung vollständig · Wiederholungsprüfung Sichtprüfung. Der Prüfablauf nach Beiblatt 3 hat sieben Schritte – Unterlagen prüfen, besichtigen, Zustand der Erdungsanlage protokollieren, inneren Blitzschutz prüfen, messen, bewerten, Prüfbericht erstellen (etwa sieben Seiten); der Prüfumfang sollte mit dem Betreiber abgestimmt werden.
| Messgröße (Formblatt 2110) | Vorgabe |
|---|---|
| Durchgängigkeit der nicht sichtbar verlegten Verbindungen – Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdleitungen, Potentialausgleichsleitungen | Prüfstrom ≥ 200 mA, Richtwert < 1 Ω |
| Durchgang zu metallenen Installationen · Übergangswiderstände an allen Messstellen | je ein Wert für Gas, Wasser, Heizung, Lüftung · Wertetabelle je Trennstellen-Paar |
| RA von Einzelerdern bei geöffneter Trennstelle · Schleifenwiderstand als Alternative | je eine Werteliste je Trennstelle |
| RA der gesamten Anlage bei geschlossenen Trennstellen · Gesamt-Erdungswiderstand | ein Wert in Ω · getrennt „ohne“ und „mit Schutzleiter“ |
| Bodenart · Bodenzustand · optische Kontrolle | Sand · Kies · Moor-, Sumpf-, Humusboden · steinig · Beton · Lehm-, Ton-, Ackerboden · trocken/feucht/gefroren · Freigrabungen ja/nein mit Ort |
Zwei Punkte für die Bewertungslogik: Bei Blitzschutzanlagen müssen Erdungsmessungen auch dann erfolgen, wenn die Einhaltung eines bestimmten Wertes nicht gefordert ist, und bei Wiederholungsprüfungen sind die Ergebnisse mit denen früherer Messungen zu vergleichen – deshalb hat jede RA-Zeile ein Feld für den Vorwert der letzten Prüfung. Und die 10 Ω gehören nicht auf die Zeile „je Ableitung“, sondern auf die Gesamtanlage bei geschlossenen Trennstellen.
Hier stehen in vielen Formularen erfundene Grenzwerte. Der Befund: Eine Pflicht zur Erdung der Modulrahmen oder des Tragegestells gibt es nicht. DEHN stellt fest, dass DIN VDE 0100-712 keine strikte Forderung nach Erdung beziehungsweise Potentialausgleich der Modulrahmen oder des Tragegestells enthält; auf der DC-Seite liegt in der Regel doppelte oder verstärkte Isolierung (Schutzklasse II) oder Schutzkleinspannung vor, ein personengefährdender Fehler ist normativ ausgeschlossen. Empfohlen wird der Potentialausgleich trotzdem – von DEHN, der DGUV und dem GDV im Leitfaden VdS 3145: Isolationsfehler zählen zu den häufigsten Ausfallursachen, und ohne Anbindung des Montagegestells kann die Isolationsüberwachung eines trafolosen Wechselrichters den Fehler nicht sicher detektieren; der DC-seitige Überspannungsschutz bietet dann nur Querspannungsschutz. Bei vorhandenem äußeren Blitzschutzsystem ist der Blitzschutz-Potentialausgleich dagegen normativ vorgeschrieben.
| Fall | Querschnitt |
|---|---|
| Funktionspotentialausgleich Montagegestell, Gebäude ohne äußeres Blitzschutzsystem | ≥ 6 mm² Cu |
| Gebäude mit äußerem Blitzschutzsystem, Trennungsabstand s eingehalten | 6 mm² Cu |
| Gebäude mit äußerem Blitzschutzsystem, Trennungsabstand s nicht eingehalten | blitzstromtragfähig: ≥ 16 mm² Cu oder 8 mm Rund Al bzw. Cu |
| Farbe des Funktionspotentialausgleichsleiters · DC-Potentialausgleichsleiter | nach DIN VDE 0100-712 nicht grün-gelb · ≥ 6 mm² Cu (Beiblatt 5) |
Einzubeziehen sind das Montagegestell mit mindestens 6 mm² Cu, metallene Kabeltrassen und Leitungsschutzrohre sowie das Wechselrichtergehäuse, falls aus Metall (Schutzklasse I), erdungsseitig direkt mit dem Überspannungsschutz verbunden. Die Modulrahmen sind aus Blitzschutzgründen nicht notwendig einzubinden – aber bestimmte Modultypen erfordern eine Erdung, die Angaben des Modulherstellers sind zu beachten. Über 10 m Abstand zwischen Ableiter und zu schützendem Gerät empfiehlt sich ein weiteres Überspannungsschutzgerät Typ 2. Bei der Nachrüstung ist der Erdungszustand zu prüfen: Früher wurde häufig das metallene Wasserrohrnetz als Erdung genutzt, heute wegen Korrosionsrisikos unzulässig; lässt sich kein normkonformer Zustand feststellen, besteht Nachrüstpflicht.
Die Erdungsanlage nach DIN 18014 hat keine wiederkehrende Frist – die Norm verlangt eine einmalige Überprüfung nach der Fertigstellung und vor dem Überdecken. Fristen entstehen erst über den Blitzschutz oder den betrieblichen Bereich. Deshalb hat das Protokoll zwei Datumsfelder – „nächste Sichtprüfung“ und „nächste umfassende Prüfung“ – und ein Feld für eine abweichende Frist aus Gefährdungsbeurteilung oder behördlicher Auflage, das Vorrang hat.
| Anlage / Fall | Frist | Rechtsnatur |
|---|---|---|
| Erdungsanlage nach DIN 18014, Neubau | einmalige Überprüfung nach Fertigstellung und vor dem Überdecken; keine wiederkehrende Frist | normative Pflicht (Abschnitt 11), einmalig |
| Blitzschutz Klasse I und II | Sichtprüfung 1 Jahr · umfassende Prüfung 2 Jahre | Norm; gilt, „wenn keine Gesetze vorliegen“ |
| Blitzschutz Klasse III und IV | Sichtprüfung 2 Jahre · umfassende Prüfung 4 Jahre | wie vor |
| Kritische Systeme – sensible Systeme, Bürogebäude, Geschäftshäuser, Plätze mit größerer Personenzahl | umfassende Prüfung 1 Jahr, unabhängig von der Schutzklasse | Norm, Fußnote b |
| Explosionsgefährdete bauliche Anlagen | Sichtprüfung 6 Monate · elektrischer Test 1 Jahr, zulässige Abweichung 14 bis 15 Monate, um den Erdwiderstand zu unterschiedlichen Jahreszeiten zu messen | Norm, Fußnote a („sollten“) |
| Blitzschutz, außerordentliche Prüfung | nach baulichen Änderungen und nach Blitzeinschlag | Norm |
| Ortsfeste elektrische Anlagen im Geltungsbereich der DGUV-Vorschriften | 4 Jahre durch Elektrofachkraft · in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr | DGUV V3, DA zu § 5, Tab. 1A – Erfüllungsvermutung, keine starre Pflicht |
| Gewerblicher Bereich, verbindlich · privat genutzte Anlage ohne Beschäftigte | Frist aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV · keine Rechtspflicht | Verordnung · DGUV V3 gilt nur für Unternehmer und Versicherte |
Nach der DGUV-Durchführungsanweisung sind die Forderungen auch erfüllt, wenn ortsfeste Anlagen von einer Elektrofachkraft ständig überwacht werden – kontinuierlich instandgehalten und durch messtechnische Maßnahmen im Betrieb geprüft. Blitzschutzanlagen haben Bestandsschutz, wenn sie die bei der Errichtung geltenden Normen erfüllen; er entfällt bei vorschriftswidrigen Änderungen oder geänderten äußeren Bedingungen, etwa durch Nutzungsänderung. Die wiederkehrende Prüfung der übrigen ortsfesten Anlage dokumentiert das Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100, ortsveränderliche Geräte das DGUV-V3-Prüfprotokoll.
Nicht belegt und deshalb nicht verwendbar: eine eigene bezifferte Frist für die Erdung von PV-Anlagen · eigene Fristen speziell für Erdungsanlagen in Krankenhäusern oder in der Landwirtschaft (Krankenhäuser fallen als kritische Systeme unter die Jahresfrist und als Betriebsstätten besonderer Art unter die 1-Jahres-Zeile der Tabelle 1A) · die gelegentlich behauptete „wiederholte Erdungsmessung alle 10 Jahre“.
DIN 18014, Abschnitt 11, nennt vier Bestandteile der Dokumentation: Pläne der Erdungsanlage und der kombinierten Potentialausgleichsanlage · aussagekräftige Fotografien der Gesamterdungsanlage · eindeutig zuordnungsbare Detailaufnahmen relevanter Verbindungsstellen, etwa zur Haupterdungsschiene und zum Blitzschutzsystem · Ergebnisse der Durchgangsmessungen als Messprotokoll.
Die Anwendungshilfe wird hier konkret – und daran scheitern die meisten Dokumentationen:
Praktisch heißt das: erst die Übersicht mit erkennbarem Gebäude und Umgebung, dann der Ringverlauf in Abschnitten, dann jeder Anschlusspunkt einzeln, dann die Verbindungsstellen im Erdreich – und alles vor dem Betonieren beziehungsweise Verfüllen. Das Protokoll führt dafür Fotofelder mit Bildunterschrift und zählt Seiten, Fotos und Zeichnungen.
Bescheinigen darf die Übereinstimmung mit DIN 18014 die Elektrofachkraft oder die Blitzschutzfachkraft. Errichten darf auch eine Baufachkraft unter Leitung und Aufsicht einer der beiden; das meint Führungs- und Fachverantwortung – Qualifizierung, Überwachung, Unterweisung, Kontrolle –, keine dauerhafte Anwesenheit, und die Fachkraft muss nicht im selben Unternehmen angestellt sein. Bei komplexeren Anlagen ist die Ausführung durch eine Fachkraft oder deren Anwesenheit während der Bauphase geboten. Die Fachkraft kann von der Baufachkraft Ausführungspläne, Angaben zur CBN, Fotografien und Messergebnisse einfordern; zu deren Schulung gehört ausdrücklich die Bedenkenanmeldung bei Abweichungen im Vorgewerk oder von der geplanten Ausführung.
Ein ausdrückliches Schriftformerfordernis ist weder in DIN 18014 noch in DIN EN IEC 62305-3 belegt; beide Fachformblätter sehen eine Unterschrift vor, die des Prüfers, dazu Firma oder Stempel, Ort und Datum. Eine Eigentümerunterschrift ist nirgends gefordert. Im gewerblichen Bereich verlangt § 14 Abs. 7 BetrSichV Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der befähigten Person und bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur. Welche Signaturstufe genügt, ist strittig: Eine Quelle verlangt für die rein digitale Ablage ohne Papieroriginal die qualifizierte Signatur, eine andere lässt die einfache elektronische Signatur nach eIDAS Art. 25 genügen, deren Beweiswert der freien Beweiswürdigung unterliegt. Praktische Empfehlung – keine Rechtsberatung: im gewerblichen Umfeld den Ausdruck handschriftlich unterschreiben oder eine qualifizierte Signatur verwenden, im privaten Umfeld genügt die Pad-Unterschrift. Für die Abnahme eines Fundamenterders im privaten Wohnungsneubau sind BetrSichV und TRBS 1201 ohnehin nicht einschlägig – sie regeln Arbeitsmittel im Arbeitgeber-Beschäftigten-Verhältnis.
Liegen die Unterlagen nicht vor, kann die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage nicht bescheinigt werden – dann ist der Auftraggeber mit einer Mängelanzeige zu informieren, und Abschnitt 11.1 verweist auf die technischen Möglichkeiten zur nachträglichen Herstellung eines normkonformen Zustands. Übergeben werden mit dem Protokoll Ausführungspläne mit Zeichnungsnummer, Fotografien und Detailaufnahmen, Messprotokolle, gegebenenfalls Bodengutachten, Materialzeugnisse für V4A (1.4401, 1.4404, 1.4571) und bei Blitzschutz die Risikoanalyse nach DIN EN IEC 62305-2. Eine Aufbewahrungsfrist speziell für die DIN-18014-Dokumentation ist nicht belegt; im BetrSichV-Bereich gilt „mindestens bis zur nächsten Prüfung“. Fachlich richtig ist die dauerhafte Aufbewahrung: Die Anlage ist überbaut, die Unterlagen sind der einzige Nachweis. Das Protokoll speichert deshalb zusätzlich eine JSON-Sicherung mit allen Werten und Fotos – die Datei bleibt bei dir.
Der Hinweisblock, den das Protokoll mitdruckt, hält die Zuständigkeiten fest, ohne Haftungsfragen zu entscheiden: Der Auftraggeber ist über festgestellte Mängel zu unterrichten (DIN 18014, 11.1); für die Beseitigung hat der Eigentümer zu sorgen; bei baulichen Veränderungen, Nutzungsänderung oder Blitzeinschlag ist umgehend der Fachbetrieb zu verständigen; die Dokumentation ist dauerhaft aufzubewahren. Die juristische Bewertung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Norm – ein Protokoll dokumentiert Feststellungen.
| Prüfart / Zweck | Abnahme vor dem Überdecken. Zwecke: Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich (0100-410), Anlagenerder an der HES (0100-540), Funktionserdung für Wärmepumpe und Ladeeinrichtung. Netzform TN-C-S. Kein Blitzschutz gefordert. |
| Randbedingungen | Bodenplatte als WU-Beton C25/30, Perimeterdämmung umlaufend, Grundfläche 118 m², Gebäudeumfang 46 m. Boden Lehm, feucht. Wenner-Messreihe a = 2 / 5 / 10 m → R = 25,5 / 9,9 / 4,8 Ω → ρE = 320 / 311 / 302 Ωm → erdfühlig (≤ 1000 Ωm). |
| Ausführung | Weil die Bodenplatte nicht erdfühlig ist: Ringerder außerhalb des Betons, V4A 1.4571, Bandstahl 30 × 3,5 mm, geschlossen, Verlegetiefe 0,8 m, ≤ 20 × 20 m eingehalten. CBN: Verzicht dokumentiert – Umfang 46 m ≤ 80 m, Bewertung mit Auftraggeber und Planer am 14.05.2026 schriftlich festgehalten, keine der fünf Sonderfunktionen vorgesehen. Erdungsleiter V4A Rundstahl Ø 10 mm zur HES nach DIN VDE 0618-1. Verbindungen geschraubt, nach DIN EN 62561-1 geprüft, im Erdreich mit Korrosionsschutzbinde. Wärmepumpe niederohmig angebunden (6 m zur HES). |
| Anschlusspunkte | Bezugspunkt: Anschlusspunkt der HES. 6 Anschlusspunkte: HES · Wasser-Hauseinführung · Heizung/Wärmepumpe · Ladeeinrichtung Garage · PV-Vorbereitung Technikraum · Antenne Dachboden. Durchgangswiderstände 0,3 · 0,4 · 0,35 · 0,6 · 0,45 · 0,5 Ω, Prüfstrom 210 mA, Gerät nach 61557-4 → alle ≤ 1 Ω, i. O. |
| RA | 3-Leiter-Verfahren, Hilfserder 60 m, Sondenpositionen 30 / 37 / 44 m → 18,4 / 18,0 / 18,3 Ω, Kurve flach → Wert brauchbar. Ergebnis RA = 18 Ω, Messfrequenz 128 Hz, Boden feucht, 14 °C, letzter Niederschlag zwei Tage zuvor. Überschlag: Ringerder mit A = 118 m² → d = 1,13·√118 = 12,3 m → RA ≈ 2·311/(3·12,3) ≈ 17 Ω – passt zur Messung. |
| Bewertung | Kein Grenzwert. DIN 18014 setzt keinen Wert für RA; TN-C-S ebenfalls nicht; Blitzschutz ist nicht gefordert, die 10-Ω-Empfehlung greift nicht; keine eigene Transformatorstation. Die Zeile läuft als „kein Normwert, informativ“ – 18 Ω sind kein Mangel. Bewertet wird der Durchgang: alle sechs Werte ≤ 1 Ω. |
| Dokumentation | 14 Fotos: 3 Übersichten mit Gebäude und Nachbarbebauung plus Geodaten, 4 Aufnahmen des Ringverlaufs aus verschiedenen Blickwinkeln, 6 Anschlusspunkte einzeln, 1 Verbindungsstelle im Erdreich. Ausführungsplan E-01, Messprotokoll als Anlage. |
| Ergebnis | Keine Mängel, Erdungsanlage darf überdeckt werden. Keine wiederkehrende Frist aus DIN 18014, kein Blitzschutz → keine Blitzschutzfristen. Protokoll unterschrieben (Prüfer, Elektrofachkraft), Auftraggeber hat zur Kenntnis genommen, Übergabe mit Plan, Fotos und Messprotokoll am selben Tag. |
Belastbare Listenpreise für die Abnahme einer Erdungsanlage gibt es nicht, deshalb stehen hier auch keine. Seriös lässt sich nur sagen, wovon der Aufwand abhängt: von der Zahl der Anschlusspunkte, weil jeder einzeln gemessen und fotografiert wird; davon, ob ein Blitzschutzteil dazukommt, weil dann Trennstellen zu öffnen und Einzelerder zu messen sind; davon, ob der Erdausbreitungswiderstand überhaupt messbar ist, weil Sonde und Hilfserder in dicht bebauten Gebieten oft nicht gesetzt werden können; und davon, ob baubegleitend geprüft wird oder – der teure Fall – nachträglich an einer bereits überdeckten Anlage. Wo eine Nachrüstung nötig wird, verschiebt sich der Aufwand ohnehin vom Prüfen zum Bauen.
Nein. DIN 18014:2023-06 gibt keinen maximalen Erdungswiderstand vor. Der einzige Ohm-Wert der Norm ist der Durchgangswiderstand von höchstens 1 Ω zwischen dem Anschlusspunkt für die Haupterdungsschiene und allen anderen Anschlusspunkten (Abschnitt 8); er beschreibt die Qualität der Verbindungen innerhalb der Anlage, nicht den Übergang zum Erdreich. Ein normgerechter Fundamenterder liegt beim Erdausbreitungswiderstand je nach Boden und Gebäudegröße typisch bei einigen bis über zwanzig Ohm – das ist kein Mangel. Ein Grenzwert entsteht erst, wenn ein weiterer Zweck ihn setzt: im TT-System R_A · I_Δn höchstens 50 V, beim Blitzschutz die Empfehlung von höchstens 10 Ω, bei abnehmereigener Transformatorstation der TAB-Wert des Netzbetreibers, in zahlreichen Netzen 2 Ω.
Nein. Die Anwendungshilfe von ZVEH und DEHN stellt ausdrücklich fest, dass DIN 18014 die Messung des Ausbreitungswiderstands nicht fordert; gefordert ist nur die Durchgangsmessung. Der informative Anhang G nennt lediglich typische Ausbreitungswiderstände je Gebäudegrundfläche und spezifischem Erdwiderstand. Gemessen wird trotzdem oft – bei Blitzschutzanlagen sogar dann, wenn kein Wert gefordert ist, weil die Ergebnisse bei Wiederholungsprüfungen mit früheren Messungen verglichen werden müssen. Das Protokoll führt die Zeile deshalb als Dokumentationsfeld ohne Grenzwert, solange kein Zweck einen setzt.
Dann ist ein zusätzlicher, erdfühliger Erder außerhalb des Betons zu errichten, in der Regel ein Ringerder. Der Fundamenterder darf nur dann alleinige Erdungsmaßnahme sein, wenn das Fundament großflächig unmittelbar erdfühlig ist. Nach der Anwendungshilfe gilt im Sinne der DIN 18014 bereits Beton der Güte C25/30 unabhängig von Zusätzen als wasserundurchlässig, auch ohne die Kennzeichnung WU. Dieselbe Folge haben Bitumenabdichtungen, Noppenbahnen, Perimeterdämmung sowie kapillarbrechende Schichten wie Glasschaumschotter. Für den Fundamenterder als Erder geeignet sind Betongüten bis C20/25. Liegt unter einer kapillarbrechenden Schicht ein Boden mit höchstens 1000 Ωm, darf der Erder dort verlegt werden; sonst bleiben die Verlegung unterhalb der Schicht oder Stab- und Tiefenerder.
Nach der Prüffristentabelle, die DIN EN 62305-3 Beiblatt 3 in Deutschland maßgeblich macht: Blitzschutzklasse I und II jährlich als Sichtprüfung und alle zwei Jahre umfassend; Klasse III und IV alle zwei Jahre als Sichtprüfung und alle vier Jahre umfassend. Kritische Systeme – sensible Systeme, Bürogebäude, Geschäftshäuser oder Plätze mit größerer Personenzahl – werden unabhängig von der Schutzklasse jährlich umfassend geprüft. Für explosionsgefährdete bauliche Anlagen gilt eine halbjährliche Sichtprüfung und ein jährlicher elektrischer Test, zulässig abweichend alle 14 bis 15 Monate, um den Erdwiderstand zu unterschiedlichen Jahreszeiten zu erfassen. Diese Fristen gelten, wenn keine Gesetze vorliegen. Außerordentlich wird nach baulichen Änderungen und nach einem Blitzeinschlag geprüft.
Bescheinigen darf die Übereinstimmung mit DIN 18014 die Elektrofachkraft oder die Blitzschutzfachkraft. Eine Baufachkraft darf unter Leitung und Aufsicht einer der beiden errichten und liefert die Unterlagen zu – Ausführungspläne, Angaben zur kombinierten Potentialausgleichsanlage, Fotografien und Messergebnisse –, sie bescheinigt aber nicht selbst. Für den äußeren Blitzschutz prüft die Blitzschutzfachkraft, für den inneren eine Blitzschutzfachkraft, die zugleich Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 ist. Beide DEHN-Fachformblätter sehen genau eine Unterschrift vor, die des Prüfers, dazu Firma oder Stempel, Ort und Datum. Eine Eigentümerunterschrift ist nirgends gefordert.
Im privaten Bereich spricht nichts dagegen: Die Pad-Unterschrift ist eine einfache elektronische Signatur nach Artikel 25 eIDAS, sie darf nicht allein wegen ihrer elektronischen Form zurückgewiesen werden, ihr Beweiswert unterliegt der freien Beweiswürdigung. Im gewerblichen Bereich verlangt § 14 Abs. 7 BetrSichV Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der befähigten Person und bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur. Welche Signaturstufe dabei genügt, ist strittig: Eine Quelle verlangt für die rein digitale Ablage ohne Papieroriginal die qualifizierte Signatur, eine andere lässt die einfache genügen. Der sichere Weg im gewerblichen Umfeld ist deshalb, den Ausdruck handschriftlich zu unterschreiben oder qualifiziert zu signieren. Das ist keine Rechtsberatung, sondern der Stand der ausgewerteten Quellen.
Eine Aufbewahrungsfrist speziell für die Dokumentation nach DIN 18014 ist in den ausgewerteten Quellen nicht belegt. Im Geltungsbereich der BetrSichV sind Prüfaufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren. Fachlich richtig ist die dauerhafte Aufbewahrung über die Lebensdauer des Gebäudes: Die Erdungsanlage wird überbaut und ist danach nicht mehr zugänglich. Fotos, Pläne und Messwerte sind der einzige Nachweis, dass sie normgerecht errichtet wurde – und ohne diese Unterlagen kann die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage nicht bescheinigt werden.
Beim Strom-Spannungs-Verfahren mit Sonde und Hilfserder wird die Sonde häufig in 62 Prozent des Abstands zwischen Erder und Hilfserder gesetzt. Der Elektropraktiker-Sonderdruck s 190 formuliert dazu deutlich: Damit trifft man im Allgemeinen etwa die richtige Stelle, diese muss jedoch in jedem Fall durch Versetzen der Sonde ermittelt werden. Erst wenn drei Sondenpositionen ähnliche Werte liefern, liegt die Sonde im neutralen Bereich zwischen den Spannungstrichtern. Zeigt die Kurve einen ungewöhnlichen Verlauf, beeinflussen wahrscheinlich unterirdische metallene Anlagen die Messung; dann ist die Messtrasse rechtwinklig zu legen. Ausdrücklich falsch ist die Empfehlung, den Abstand Erder-Sonde auf die Hälfte des Abstands Erder-Hilfserder zu setzen.
Weil der spezifische Erdwiderstand mit Temperatur und Feuchte des Bodens schwankt. DEHN zeigt für eine Eingrabtiefe unter 1,5 m einen Jahresgang von etwa plus/minus 30 Prozent; bei mehr als 1,5 m Tiefe fällt die Schwankung deutlich geringer aus. Bei Fundamenterdern unterkellerter Gebäude und langen Staberdern ist der Einfluss gering, bei erdverlegten Horizontalerdern dagegen erheblich: Erfolgt die Messung bei kaltem, trockenem Wetter, gibt es kein Problem; bei warmem Wetter und nach Regengüssen muss ein Zuschlag auf das Messergebnis gegeben werden. Wie hoch dieser Zuschlag sein soll, ist in den Quellen nicht beziffert. Deshalb gehören Messmonat, Bodenzustand, Witterung, Außentemperatur und letzter Niederschlag ins Protokoll – und bei der Wiederholungsprüfung der Vorwert daneben.
Nein, jedenfalls nicht aus Gründen des Personenschutzes. DIN VDE 0100-712 enthält nach der Auswertung von DEHN keine strikte Forderung nach Erdung oder Potentialausgleich der Modulrahmen oder des Tragegestells; auf der DC-Seite liegt in der Regel doppelte oder verstärkte Isolierung oder Schutzkleinspannung vor. Empfohlen wird der Funktionspotentialausgleich trotzdem, von DEHN, der DGUV und dem GDV im Leitfaden VdS 3145: Ohne Anbindung des Montagegestells kann die Isolationsüberwachung eines trafolosen Wechselrichters einen Fehler nicht sicher erkennen. Belegt sind die Querschnitte: mindestens 6 mm² Kupfer für den Funktionspotentialausgleich, bei vorhandenem Blitzschutz und nicht eingehaltenem Trennungsabstand blitzstromtragfähig mit mindestens 16 mm² Kupfer oder 8 mm Runddraht. Grün-gelb darf der Leiter nicht sein. Grenzwerte in Ohm gibt es nicht.
Typ A sind einzeln angeordnete Erder – Vertikalerder oder horizontale Strahlenerder –, die je mit einer Ableitung verbunden sind; mindestens zwei sind erforderlich, bei einzeln positionierten Fangstangen oder Masten genügt einer. Geprüft wird die Länge je Einzelerder: horizontal mindestens l1, vertikal oder schräg mindestens die Hälfte von l1. Typ A stellt den Potentialausgleich zwischen den Ableitungen nicht her, die Einzelerder sind deshalb untereinander zu verbinden. Typ B ist der Ringerder um das Objekt oder der Fundamenterder. Dort ist nicht eine Länge das Kriterium, sondern der mittlere Radius der eingeschlossenen Fläche, r gleich Wurzel aus A durch pi, der mindestens l1 betragen muss. Damit ein Erder als Typ B gerechnet werden darf, müssen mindestens 80 Prozent seiner Länge Erdkontakt haben.
Für die Blitzschutzklassen III und IV beträgt sie 5 m, unabhängig vom spezifischen Erdwiderstand. Für die Klassen I und II beträgt sie ebenfalls 5 m, solange der spezifische Erdwiderstand höchstens 500 Ωm ist; darüber wächst sie an und wird in der Norm grafisch vorgegeben – in der Ausgabe 2025-10 als Bild 5, in der parallel gültigen Ausgabe 2011-10 als Bild 3. Die Achsen reichen von 0 bis 3000 Ωm und von 0 bis 80 m; Klasse I erreicht bei 3000 Ωm die 80 m. Zwischenwerte sind in den ausgewerteten Quellen weder als Tabelle noch als Formel veröffentlicht, oberhalb von 3000 Ωm macht die Norm keine Aussage. Deshalb ist der aus dem Bild abgelesene Wert maßgebend. Und es gibt den meistgenutzten Ausweg: Die Mindestlänge darf außer Acht gelassen werden, wenn ein Erdungswiderstand von weniger als 10 Ω nachgewiesen ist.
Die Bedingung aus DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.5.3: R_A · I_Δn höchstens 50 V. R_A ist die Summe aus Erdungswiderstand des Erders und Schutzleiterwiderstand der Körper, I_Δn der Bemessungsdifferenzstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung, 50 V die zulässige Berührungsspannung, in feuchten Bereichen 25 V. Daraus ergeben sich großzügige Höchstwerte: bei 30 mA rund 1667 Ω, bei 100 mA 500 Ω, bei 300 mA 167 Ω, bei 500 mA 100 Ω. Eine Deckelung auf 200 Ω, wie sie in manchen Formularen steht, hat keine Grundlage. Die Abschaltzeit beträgt im TT-System für Endstromkreise bis 32 A bei 230 V 0,2 s. Für TN-Systeme legen die Normen der Reihe DIN VDE 0100 keinen Wert für den Erdungswiderstand fest.
Dann fehlt der Nachweis, und er lässt sich nachträglich nicht herstellen – die Anlage ist überdeckt. Die Folge steht in der Anwendungshilfe klar: Liegen die Unterlagen nicht vor, kann die Funktionsfähigkeit der Erdungsanlage nicht bescheinigt werden. Richtig ist dann, den Zustand ehrlich zu dokumentieren, den Auftraggeber mit einer Mängelanzeige zu unterrichten – DIN 18014 verlangt das in Abschnitt 11.1 – und die technischen Möglichkeiten zur nachträglichen Herstellung eines normkonformen Zustands zu prüfen. Praktisch heißt das meist: einen zusätzlichen Erder nachrüsten, etwa Tiefenerder außerhalb des Gebäudes oder einen niederohmig angebundenen Ringerder, und diesen mit vollständiger Fotodokumentation und Durchgangsmessung nachweisen. Die juristische Bewertung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Norm.
Stand 04.09.2026. Diese Anleitung fasst das Regelwerk zusammen und ersetzt weder die Normen noch die Fachkunde der Elektro- oder Blitzschutzfachkraft; eine Rechtsberatung ist sie nicht. Maßgeblich ist der Wortlaut der DIN 18014, der DIN EN IEC 62305-3 mit ihren Beiblättern und der Normen der Reihe DIN VDE 0100 in der jeweils gültigen Fassung. Angaben, die sich nicht belastbar belegen ließen – die Zwischenwerte der l1-Kurve zwischen 500 und 3000 Ωm, die Höhe des Witterungszuschlags, die erforderliche Signaturstufe bei rein elektronischer Führung und eine Aufbewahrungsfrist für die DIN-18014-Dokumentation – sind hier ausdrücklich als offen gekennzeichnet und im Protokoll nicht als Grenzwert hinterlegt.