Sichtprüfung und Messwerte mit automatischen Grenzwerten nach DIN EN 50699 / 50678, Prüffristen, Plakette und PDF-Druck, dazu eine Prüfliste mit Excel-Export. Ohne Anmeldung – deine Daten bleiben im Browser. 📖 Anleitung
| Prüfgröße i | Grenzwert i | Messwert i | i. O. i | n. i. O. i |
|---|---|---|---|---|
| Schutzleiterwiderstand RPE (SK I) | ≤ 0,3 Ω (5 m, ≤ 1,5 mm²) + 0,1 Ω je 7,5 m, max. 1 Ω | entfällt | ||
| Isolationswiderstand RISO | SK I ≥ 1 · SK II ≥ 2 · SK III ≥ 0,25 · Heiz. ≥ 0,3 MΩ | entfällt | ||
| Schutzleiter-/ |
≤ 3,5 mA · Heizg. > 3,5 kW: 1 mA/kW, max. 10 mA | entfällt | ||
| Berührungsstrom IB | ≤ 0,5 mA (berührbare Teile ohne PE, SK II) | entfällt | ||
| Zusatzprüfung bei Bedarf | PRCD-Auslösung · Polarität L/N/PE · SELV ≤ 50 V | entfällt | ||
| Funktionsprüfung unter Spannung | einwandfreie Funktion | entfällt |
„Diktieren“ nutzt die Spracherkennung des Browsers; das Gesprochene wird dafür an dessen Hersteller (Google bzw. Apple) übertragen — Näheres in der Datenschutzerklärung. Das Mikrofon der Handy-Tastatur arbeitet stattdessen ohne Internet.
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Betriebsmittel prüfen zu lassen: vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Instandsetzung und danach in festen Fristen. Für ortsveränderliche Betriebsmittel, also alles mit Stecker von der Bohrmaschine über die Kaffeemaschine bis zur Kabeltrommel, gilt seit 2021 die DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung und die DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach Reparatur. Beide haben die alte DIN VDE 0701-0702 abgelöst. Dieses Protokoll bildet den Ablauf der Norm in der vorgeschriebenen Reihenfolge ab, berechnet die Grenzwerte für das einzelne Gerät, bewertet deine Messwerte wie ein Gerätetester, schlägt das Ergebnis vor, rechnet den nächsten Prüftermin aus und sammelt alle Prüfungen in einer Prüfliste mit Fehlerquote, Fälligkeiten und Excel-Export. Die Anleitung erklärt jeden Schritt, damit auch der Kollege, der zum ersten Mal mit dem Gerätetester losgeht, nichts vergisst.
Die Prüfpflicht steht in zwei Regelwerken, die sich ergänzen. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangt in § 14, dass Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt oder die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person geprüft werden; Absatz 7 regelt die Aufzeichnungen. Die DGUV Vorschrift 3 konkretisiert das in § 5 für elektrische Anlagen und Betriebsmittel: Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderung oder Instandsetzung und in bestimmten Zeitabständen durch eine Elektrofachkraft oder unter deren Leitung und Aufsicht durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), sofern geeignete Mess- und Prüfgeräte benutzt werden. Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme entfällt nach § 5 Abs. 4, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass das Betriebsmittel den Vorschriften entspricht, in der Praxis also bei neuen Geräten mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung.
Welche Messungen im Einzelnen zu machen sind, sagen die Normen. DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 „Wiederkehrende Prüfung elektrischer Geräte“ gilt für Geräte von 25 bis 1000 V AC und 60 bis 1500 V DC mit Bemessungsstrom bis 63 A. DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 einschließlich Berichtigung 1:2021-12 beschreibt das „Allgemeine Verfahren zur Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen von Elektrogeräten nach der Reparatur“. Typ-, Stück- und Abnahmeprüfungen neuer Geräte gehören ausdrücklich nicht dazu, sie sind Sache des Herstellers nach der jeweiligen Produktnorm. Als Prüfgerät ist ein Gerätetester nach DIN EN IEC 61557-16 (VDE 0413-16) vorgesehen, aktuelle Ausgabe 2025-09; Handmultimeter reichen nicht, weil sie weder die 200 mA Prüfstrom für den Schutzleiter noch 500 V Messspannung für die Isolation liefern.
Der Prüfer muss nach TRBS 1203 befähigte Person sein: Berufsausbildung im elektrotechnischen Bereich, Berufserfahrung und zeitnahe Prüftätigkeit. Die Elektrofachkraft „für festgelegte Tätigkeiten“ (EFKffT) darf Geräte nur in ihrem festgelegten Rahmen prüfen. Wer nur die Testtaste am RCD drückt, prüft nicht nach DGUV V3.
Angekündigte Neufassung: Die DGUV hat am 17.07.2026 mitgeteilt, dass die DGUV Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ überarbeitet werden, mit dem Ziel praxisnäherer und risikoorientierter Prüfpflichten. Einen neuen Vorschriftentext und einen Termin gibt es noch nicht. Bis zur Neufassung gelten die DGUV Vorschrift 3 und die Prüffristen der Tabelle 1B unverändert weiter.
DGUV V3 und E-Check – der Unterschied
Der E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Er ist freiwillig, wird nur von Innungsfachbetrieben vergeben und richtet sich an Betriebe ebenso wie an Privathaushalte und Vermieter. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist dagegen Pflicht für jeden Unternehmer. Für Elektrogeräte gelten bei beiden dieselben VDE-Normen, heute DIN EN 50699 und DIN EN 50678. Ein E-CHECK an betrieblich genutzten Geräten kann deshalb zugleich der Nachweis nach DGUV V3 sein, wenn Prüfumfang, Messwerte, Ergebnis und nächste Frist dokumentiert sind.
Die Frist legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest, so dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Tabelle 1B der Durchführungsanweisung zur DGUV V3 nennt Richtwerte und Höchstwerte. Der Richtwert ist der Ausgangspunkt, die Verlängerung muss man sich mit einer nachgewiesen niedrigen Fehlerquote verdienen.
| Betriebsmittel / Einsatzbereich | Richtwert | Höchstwert bei Fehlerquote unter 2 % | Knopf im Protokoll |
|---|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtung, Anschlussleitungen mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | 6 Monate | Büro und vergleichbare Bedingungen: 2 Jahre Fertigungsstätten, Werkstätten: 1 Jahr | +6 Mon. · +2 Jahre · +1 Jahr |
| Dieselben Betriebsmittel auf Baustellen | 3 Monate | 1 Jahr | +3 Mon. · +1 Jahr |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD, PRCD) in nichtstationären Anlagen: Testtaste durch den Benutzer | arbeitstäglich | – | Zusatzprüfung |
| Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1A) | 4 Jahre, in Betriebsstätten besonderer Art 1 Jahr | – | siehe Protokoll DIN VDE 0100-600 / 0105-100 |
Die 2-Prozent-Regel bezieht sich auf die Fehlerquote bei den Prüfungen in einem Betriebsbereich: Tabelle 1B verlangt eine Fehlerquote unter 2 %. Fallen bei 200 Bürogeräten weniger als 4 durch, also höchstens 3, darf die Frist auf bis zu zwei Jahre verlängert werden; bei genau 4 Geräten sind es schon 2,0 %. Die allgemeine Durchführungsanweisung spricht an anderer Stelle von „höchstens 2 %“; Formular und Prüfliste rechnen mit der strengeren Lesart der Tabelle. Zähl ehrlich: Auch ein Gerät, das schon bei der Sichtprüfung aussortiert wird, ist ein fehlerhaftes Betriebsmittel. Wird die Quote überschritten, ist zur Richtfrist zurückzukehren. Ein Gerät, das zwischen Büro und Baustelle wechselt, bekommt die kürzere Frist. Die Prüfliste rechnet die Fehlerquote deiner Prüfungen aus.
Die Knöpfe neben dem Feld „Nächste Prüfung“ rechnen vom Prüfdatum aus, und zwar ohne Monatsüberlauf: 31.08. plus 6 Monate ergibt den 28. bzw. 29.02., nicht den 3. März. „✏“ öffnet den Kalender für einen abweichenden Termin. Liegt die gewählte Frist über dem Richtwert, erinnert ein Hinweis unter dem Feld an die Bedingung der Fehlerquote. Weiterführend: DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Organisation durch den Unternehmer“ und DGUV Information 203-070 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel – Fachwissen für Prüfpersonen“ (Ausgabe April 2026).
Über ⚙ Stammdaten in der Knopfleiste trägst du Firma, Prüfer, Qualifikation, Auftraggeber und den Gerätetester mit Seriennummer, Norm und Kalibrierdatum ein und lädst das Firmenlogo hoch. Die Daten bleiben im Browser gespeichert (LocalStorage, nichts wird an einen Server gesendet) und stehen bei jedem neuen Protokoll sofort im Formular. Das Kalibrierdatum gehört ins Protokoll, weil ein Messwert nur so viel wert ist wie das Gerät, das ihn geliefert hat; die meisten Hersteller empfehlen die Kalibrierung jährlich, spätestens alle zwei Jahre. Ist die Kalibrierung am Prüfdatum abgelaufen oder läuft sie in den nächsten 30 Tagen ab, zeigt das Feld „Kalibrierung gültig bis“ eine Warnung.
| Geräteart | Was das Formular daraus macht |
|---|---|
| Gerät | Normaler Ablauf nach Schutzklasse; Zusatzprüfung nur bei Bedarf. |
| Verlängerung / Kabeltrommel, Mehrfachsteckdose, Geräteanschlussleitung | Zusatzprüfung „Durchgang & Polarität L/N/PE“ wird Pflicht; die Funktionsprüfung ist optional (bei Mehrfachsteckdosen: Schalter und Anzeigen, falls vorhanden). |
| PRCD / Schutzeinrichtung | Zusatzprüfung „PRCD: Auslösung, ta, PE-Überwachung“ wird Pflicht; Funktionsprüfung mit Prüftaste. |
| Gerät mit Heizelement | RISO ≥ 0,3 MΩ statt 1 MΩ; Ableitstrom ab 3,5 kW Heizleistung 1 mA je kW, höchstens 10 mA. |
| Drehstrom / Frequenzumrichter | Ersatzableitstrom wird als unzulässig markiert (Warnung in der Messmethoden-Leiste), Funktionsprüfung mit Drehrichtung. |
Die Sichtprüfung nach DIN EN 50699 Abschnitt 5.2 kommt immer zuerst und findet mehr Fehler als alle Messungen zusammen. Das Gerät ist dafür vom Netz getrennt. Geprüft wird auf äußere Beschädigungen, auf Eignung für den Einsatzort und auf Anzeichen unsachgemäßer Verwendung.
Jeder der zwölf Punkte hat drei Zustände: Ein Klick oder die Leertaste schaltet weiter von offen auf ✓ i. O., auf ✗ Mangel, auf – entfällt (etwa „Lüftungsöffnungen“ an einer Verlängerungsleitung) und wieder auf offen. „✓ Alle i. O.“ in der Überschrift setzt alle noch offenen Punkte auf i. O.; Mängel und entfallene Punkte bleiben stehen. Ist kein Punkt mehr offen, heißt der Knopf „↺ Alle leeren“: Ein zweiter Klick setzt alle Punkte wieder auf offen, 10 Sekunden lang holt „↩ Rückgängig“ den Stand zurück. Markierst du einen Mangel, schreibt das Formular einen Textbaustein ins Feld „Festgestellte Mängel“, z. B. „Sichtprüfung: Anschlussleitung beschädigt“. Den Befund ergänzt du dort mit Einzelheiten. Nimmst du den Mangel zurück, verschwindet auch der Baustein.
Für den Ergebnis-Vorschlag gelten Mängel an Typenschild und Verschmutzung als nicht sicherheitsrelevant (Vorschlag „mit Mängeln“), alle anderen Punkte als sicherheitsrelevant (Vorschlag „nicht bestanden“). Ist eine starke Verschmutzung im Einzelfall doch sicherheitsrelevant, etwa leitfähiger Staub im Gehäuse, setzt du das Ergebnis von Hand.
| Prüfpunkt | Worauf achten | Typischer Befund |
|---|---|---|
| Gehäuse | Risse, Brüche, fehlende Teile, Verformung durch Hitze, Zugang zu aktiven Teilen | Gebrochenes Griffgehäuse an der Flex, geschmolzenes Netzteil |
| Anschlussleitung | Knicke, Scheuerstellen, Quetschungen, freiliegende Adern, unzulässige Flickstellen mit Isolierband | Aufgescheuerte Kabeltrommel, Isolierband am Verlängerungskabel |
| Knickschutz / Zugentlastung | Tülle vorhanden und unbeschädigt, Leitung sitzt fest, keine Zugkraft auf den Klemmen | Herausgezogene Leitung am Stecker, fehlende Tülle |
| Stecker / Kupplung / Steckerstifte | Stifte gerade, Schutzkontakt sauber und federnd, Gehäuse unbeschädigt, Stecker passt zum Gerät (kein Eurostecker an SK-I-Gerät) | Verbogener Stift, Brandspuren, ausgeleierter Schutzkontakt |
| Schalter und Bedienelemente | Rasten sauber, kein Wackelkontakt, Not-Halt vorhanden | Festgeklemmter Einschalter am Winkelschleifer |
| Lüftungsöffnungen | Frei von Staub und Spänen, Lüfter läuft | Zugesetzte Lüftungsschlitze am Kompressor |
| Typenschild | Lesbar, Schutzklasse und Nenndaten erkennbar, CE-Kennzeichnung | Abgeriebenes Schild, Schutzklasse nicht mehr erkennbar |
| Verschmutzung, Fremdkörper, Überlastung | Öl, Feuchte, Fremdkörper im Gehäuse, Verfärbungen, Brandgeruch, Eingriffe oder Provisorien | Verfärbte Steckdosenleiste, aufgebohrtes Gehäuse |
| Schutzeinrichtungen | Schutzhauben, Abdeckungen, Sicherheitskennzeichen vollständig | Fehlende Schutzhaube an der Tischkreissäge |
| Eignung für den Einsatzort | Schutzart (IP) passend zu Nässe und Staub, Baustellengeräte mit H07RN-F, kein Bürogerät im Freien | Bürosteckdosenleiste auf der Baustelle, PVC-Leitung im Freien |
Ein sicherheitsrelevanter Mangel in der Sichtprüfung beendet die Prüfung. Das Gerät wird als „nicht bestanden“ dokumentiert und der Benutzung entzogen. Weiter zu messen bringt nichts und kann das Prüfgerät gefährden.
DIN EN 50699 schreibt die Reihenfolge vor, und sie hat einen Grund: Erst wenn der Schutzleiter nachweislich durchgängig ist, darf mit 500 V Isolation gemessen werden, und erst bei ausreichender Isolation darf das Gerät unter Netzspannung für die Ableitstrom- und Funktionsprüfung. Ein moderner Gerätetester führt diese Sequenz automatisch, das Protokoll ist genauso aufgebaut.
Gemessen wird zwischen Schutzkontakt des Steckers und jedem berührbaren leitfähigen Teil, das mit dem Schutzleiter verbunden ist, mit einem Prüfstrom von mindestens 200 mA. Während der Messung die Anschlussleitung über die gesamte Länge bewegen und biegen, besonders an Stecker und Geräteeintritt; ein schwankender Wert zeigt einen Aderbruch, den kein statischer Messwert findet. Bei SK II und SK III entfällt die Messung.
| Anschlussleitung | Grenzwert RPE |
|---|---|
| bis 5 m, Querschnitt bis 1,5 mm² | ≤ 0,3 Ω |
| je weitere angefangene 7,5 m (bis 1,5 mm²) | + 0,1 Ω, insgesamt höchstens 1 Ω |
| Querschnitt über 1,5 mm² (Kabeltrommel, Baustellenverteiler) | R = l / (κ · A) + 0,1 Ω, mit κ = 56 m/(Ω·mm²) für Kupfer |
Bei Querschnitten über 1,5 mm² gilt der berechnete Widerstand der Leitung; die 0,1 Ω decken nach DGUV Information 203-070 den Übergangswiderstand ab. Das führt zu strengeren Werten als die Staffel, und das ist gewollt: Ein dicker Schutzleiter hat wenig Widerstand, und genau das soll die Messung nachweisen. Eine 25-m-Trommel mit 2,5 mm² darf deshalb nur rund 0,28 Ω haben, nicht 0,6 Ω. Das Formular rechnet den Grenzwert aus den Feldern Länge und Querschnitt selbst aus; der Rechner hier dient zum Nachschlagen. Querschnitt und Spannungsfall einer Verlängerungsleitung für die geplante Last bestimmst du mit dem Kabelquerschnitt-Rechner.
Bis 5 m und 1,5 mm² gilt pauschal 0,3 Ω.
Liegt der Messwert knapp über dem Grenzwert, zuerst Steckerkontakte und Messspitzen reinigen und den Nullabgleich der Prüfleitung wiederholen. Übergangswiderstände an oxidierten Schutzkontakten sind häufiger als echte Aderbrüche.
Mit 500 V Gleichspannung zwischen den kurzgeschlossenen aktiven Leitern (L und N) und dem Schutzleiter bzw. den berührbaren leitfähigen Teilen. Das Gerät muss dabei eingeschaltet sein, sonst misst du nur bis zum Schalter. Bei Geräten mit Überspannungsableitern und beim Messen an aktiven Teilen mit Schutzkleinspannung (SELV, PELV) darf die Messspannung nach DGUV Information 203-070 auf 250 V DC reduziert werden. Bei Geräten mit Elektronik, Relais oder Netzfiltern erfasst die Messung oft nicht alle Teile oder ist nicht möglich; dann ist die Ableitstrommessung unter Netzspannung (direkt oder Differenzstrom) das ausschlaggebende Kriterium.
| Gerät | Mindestwert RISO |
|---|---|
| Schutzklasse I | ≥ 1 MΩ |
| Schutzklasse II (zwischen aktiven Leitern und berührbaren leitfähigen Teilen) | ≥ 2 MΩ |
| Schutzklasse III (SELV / PELV) | ≥ 0,25 MΩ |
| Geräte mit Heizelementen (Heizlüfter, Boiler, Kochplatte) | ≥ 0,3 MΩ; bei Heizleistung über 3,5 kW darf der Wert unterschritten werden, wenn der Ableitstrom eingehalten ist |
Der Ableitstrom zeigt, wie viel Strom im Betrieb über die Isolation abfließt. Welches Verfahren passt, hängt vom Gerät ab; die Leiste „Messmethode Ableitstrom“ über der Tabelle hält es fest und warnt, wenn das gewählte Verfahren nicht zum Gerät passt.
| Verfahren | Wie | Wann | Grenzwert |
|---|---|---|---|
| Schutzleiterstrom, direkt | Gerät läuft an Netzspannung, der Strom im Schutzleiter wird gemessen | SK I, Gerät isoliert aufgestellt (kein zweiter Erdpfad) | ≤ 3,5 mA; Heizgeräte über 3,5 kW: 1 mA je kW, höchstens 10 mA |
| Differenzstrom | Differenz der Ströme in L und N im Betrieb, wie ein RCD | SK I, auch wenn das Gerät zusätzlich geerdet ist (Wasseranschluss, Maschine am Boden); Drehstromgeräte, Frequenzumrichter | ≤ 3,5 mA bzw. 1 mA/kW, höchstens 10 mA |
| Ersatzableitstrom (alternative Methode) | Prüfspannung ohne Netzbetrieb, rechnerisch auf Netzspannung umgerechnet | Nur bei Geräten ohne netzabhängige Elektronik, deren aktive Teile beim Einschalten ohne Netz durchgängig sind; nicht bei Frequenzumrichtern, Drehstromgeräten, Schaltnetzteilen | ≤ 3,5 mA bzw. 1 mA/kW, höchstens 10 mA |
| Berührungsstrom | Strom von berührbaren leitfähigen Teilen ohne Schutzleiter zur Erde, Sonde ansetzen | SK II sowie berührbare Teile an SK-I-Geräten, die nicht am Schutzleiter hängen (Metallzierleiste, Antennenbuchse) | ≤ 0,5 mA |
Bei Geräten, die im Betrieb auch mit vertauschtem Stecker laufen (Schuko ist nicht verpolungssicher), wird in beiden Steckerpositionen gemessen und der höhere Wert eingetragen. Gute Gerätetester machen das mit einem Tastendruck.
Die Zeile „Zusatzprüfung“ passt sich der Geräteart an. Trag das Ergebnis in Worten ein; das Formular erkennt Formulierungen wie „i. O.“, „einwandfrei“, „durchgängig“, „löst aus“ oder „nicht vertauscht“ als i. O. und „vertauscht“, „unterbrochen“, „defekt“ oder „n. i. O.“ als Mangel.
| Geräteart | Zusatzprüfung | Beispiel-Eintrag |
|---|---|---|
| Verlängerungsleitung, Kabeltrommel, Mehrfachsteckdose, Geräteanschlussleitung | Durchgang und Polarität: alle Leiter durchgängig, L, N und PE zwischen Stecker und Kupplung nicht vertauscht. Ein vertauschter N und PE an einer Kupplung fällt bei RPE nicht auf, wohl aber im Betrieb. | „L/N/PE durchgängig, nicht vertauscht“ |
| PRCD, PRCD-S, PRCD-K | Testtaste betätigen; Auslösung beim Bemessungsdifferenzstrom IΔn (meist 10 mA oder 30 mA) mit einem Prüfgerät nach DIN EN 61557-6 (VDE 0413-6) nachweisen und die Auslösezeit ta notieren. Nach DGUV Information 203-070 sollten die Abschaltzeiten im Normalfall deutlich kürzer als 0,3 s sein; das Formular wertet Einträge über 300 ms als n. i. O. Dazu je nach Bauart: Erkennung von Schutzleiter- oder Neutralleiterunterbrechung und Leitervertauschung (PE-Überwachung), Unterspannungsauslösung. Die Prüfschritte hängen von der Bauart ab, deshalb gelten die Angaben des Herstellers. | „löst aus bei 30 mA, 24 ms, PE-Unterbrechung schaltet ab“ |
| Schutzklasse III | SELV/PELV-Spannung: Das Formular prüft den Eintrag gegen 50 V AC bzw. 120 V DC (DIN EN 50678 Abschnitt 5.7). Für berührbare aktive Teile am Ausgang von Ladegeräten und Netzteilen nennt DGUV Information 203-070 als Grenze 25 V AC bzw. 60 V DC, sofern nichts anderes festgelegt ist; steht „berührbar“ im Eintrag, prüft das Formular gegen diese Werte. Nennst du mehrere Spannungen, zählt die als Ausgang gekennzeichnete, sonst die kleinste. | „24 V AC“, „Ausgang 12 V DC, berührbar“ |
| Drehstrom / Frequenzumrichter | Keine eigene Zusatzprüfung; Ableitstrom nur direkt oder als Differenzstrom, bei der Funktionsprüfung die Drehrichtung kontrollieren. | – |
Die Auslösebedingungen der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in der festen Anlage (Schleifenimpedanz, Berührungsspannung, Erdungswiderstand) gehören in die Prüfung der festen Anlage nach DIN VDE 0100-600.
Funktionsprüfung: Gerät unter Netzspannung einschalten, Hauptfunktion, Schalter, Not-Halt, Drehrichtung bei Drehstrommotoren, Heizung, Anzeigen. Das ist der letzte Schritt, nie der erste. Bei reinen Leitungen ist sie optional.
| Gerät | Bohrmaschine 720 W, SK I, Geräteart „Gerät“, Anschlussleitung 4 m · 1,0 mm², Inventar-Nr. 100891233364, Wiederholungsprüfung |
| Sichtprüfung | „✓ Alle i. O.“, keine Beanstandung |
| RPE | 0,18 Ω bei bewegter Leitung, Grenzwert automatisch ≤ 0,30 Ω (4 m · 1,0 mm²) → auto i. O. |
| RISO | Eingabe „> 200“, Mindestwert 1 MΩ (SK I) → auto i. O. |
| Schutzleiterstrom direkt | 0,08 mA, Grenzwert 3,5 mA → auto i. O.; Berührungsstrom entfällt |
| Funktion | „einwandfrei, Drehzahlregelung reagiert“ → auto i. O. |
| Ergebnis | Vorschlag „Bestanden“ wird übernommen. Prüfdatum 03.09.2026, Werkstatt mit Fehlerquote unter 2 % → Knopf „+1 Jahr“, nächste Prüfung 03.09.2027, Anzeige „Plakette lochen: 09/2027“. Plakette-Nr. = Prot.-Nr. |
Unter dem Ergebnisfeld zeigt das Formular laufend einen Ergebnis-Vorschlag mit Begründung, z. B. „Automatisch: Nicht bestanden · RPE 0,62 Ω > 0,30 Ω“. Solange du das Ergebnis nicht selbst anklickst, übernimmt es den Vorschlag. Setzt du es von Hand, bleibt deine Wahl stehen; weicht der Vorschlag davon ab, kannst du ihn mit „übernehmen“ zurückholen.
Das deckt sich mit TRBS 1201 Nr. 4.5.1: Mängel, welche die sichere Verwendung beeinträchtigen, sind in der Prüfaufzeichnung zu dokumentieren, und das Arbeitsmittel darf bis zur Beseitigung nicht weiter verwendet werden. Ist das Gerät zwar heute sicher, aber voraussichtlich nicht bis zur nächsten Prüfung, sind in angemessener Frist Maßnahmen zu treffen, z. B. Mangel beseitigen oder Prüffrist verkürzen. Die dreistufige Einteilung in gefährliche, sicherheitserhebliche und geringfügige Mängel in Nr. 4.5.2 der TRBS 1201 gilt für überwachungsbedürftige Anlagen, nicht für ortsveränderliche Elektrogeräte.
Die Statusleiste über dem Blatt zeigt Sichtprüfung, Messungen und Ergebnis als Ampel und listet fehlende Angaben, etwa „Leitungslänge“ oder „Messverfahren“. Ein Klick auf eine Angabe springt zum Feld. Die Mängelzeile hat einen Diktierknopf: Einmal drücken, Befund sprechen, wieder drücken; der Text wird angehängt, nicht ersetzt. Nach der Bewertung die Frist wählen; das Formular trägt den nächsten Termin ein und zeigt, welcher Monat auf der Plakette gelocht wird.
Die Prüfplakette ist weder in der DGUV V3 noch in DIN EN 50699 vorgeschrieben. Pflicht ist die Dokumentation. Trotzdem arbeitet praktisch jeder Betrieb mit Plaketten, und das aus guten Gründen:
Was auf die Plakette gehört: Monat und Jahr der nächsten Prüfung (gelocht oder markiert), Prüfgrundlage „DGUV V3“ oder „DGUV Vorschrift 3“, prüfende Firma oder Prüfer, Prüfnummer. Manche Betriebe drucken zusätzlich das Prüfdatum; entscheidend ist der Fälligkeitsmonat. Das Formular zeigt ihn neben „Nächste Prüfung“ als „Plakette lochen: MM/JJJJ“ an.
Wo und wie: Auf eine saubere, trockene, glatte Fläche am Gehäuse, nicht auf Lüftungsschlitze, nicht auf das Typenschild, nicht auf bewegliche Teile. Bei Leitungen und Kabeltrommeln auf den Stecker oder mit einer Kabelfahne. Auf der Baustelle bewähren sich robuste Folienplaketten mit Laminat oder Kabelbinder-Anhänger.
Farbe als Jahreszeichen: Viele Betriebe wechseln die Plakettenfarbe jährlich. Dann erkennt man den Prüfjahrgang aus zehn Metern Entfernung.
Die Plakette ersetzt nicht das Protokoll. Nach dem Hinweis zu TRBS 1201 Nr. 8.3.1 sagt sie nur aus, dass geprüft wurde, nicht, dass das Gerät mängelfrei ist. Ohne die dokumentierten Messwerte ist sie nur ein Aufkleber. Deshalb im Formular erst das Ergebnis, dann das Kästchen „angebracht“ neben der Plakette-Nr.
Die 📋 Prüfliste in der Knopfleiste ist das Geräteverzeichnis zum Protokoll. Jede Prüfung kommt automatisch hinein, wenn du „▶ Drucken & weiter“ oder „⏭ Nächstes Gerät“ wählst; ein einzelnes Protokoll übernimmst du mit „+ In Prüfliste“. Gleiche Protokollnummer und gleiches Prüfdatum desselben Geräts ersetzen den alten Eintrag, statt ihn zu verdoppeln. Gehört die Nummer schon einem anderen Gerät, wird nichts überschrieben: Die Prüfung kommt als eigener Eintrag dazu, ein Hinweis bittet um Prüfung der Nummer, und beim Weiterschalten springt die Protokoll-Nr. auf die nächste freie Nummer.
Die Prüfliste liegt nur in diesem Browser (IndexedDB auf deinem Gerät, ohne Konto und ohne Server). Ein anderer Browser, ein anderes Gerät oder ein privates Fenster sieht sie nicht, und wer die Browserdaten löscht, löscht auch die Liste. Lade deshalb regelmäßig eine Sicherung (JSON) herunter; die Liste erinnert dich daran. Rechtlich maßgeblich sind die gedruckten oder als PDF gespeicherten Protokolle.
Ortsveränderliche Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind: Handmaschinen, Leuchten mit Stecker, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Ladegeräte, Kaffeemaschinen, Kühlschränke, Computer, Monitore, Drucker. Ortsfeste Betriebsmittel sind fest angebracht oder haben keine Tragevorrichtung und eine Masse, die ein Bewegen erschwert, dazu die gesamte Gebäudeinstallation mit Verteilern, Steckdosen und Leitungen. Für sie gilt die Prüfung nach DIN VDE 0105-100 mit Richtwert 4 Jahre (Tabelle 1A), in Betriebsstätten besonderer Art, feuchten Räumen und auf Baustellen 1 Jahr. Das Protokoll dafür ist die Erstprüfung und wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100. Eine fest angeschlossene Wallbox ist ebenfalls ortsfest.
Prüfdienstleister rechnen 2025/2026 je ortsveränderlichem Gerät meist zwischen 4 und 16 Euro netto ab, bei großen Stückzahlen ab etwa 3 Euro, plus Anfahrt. Im Preis enthalten sind Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung, Plakette und Prüfbericht. Wer selbst prüft, braucht einen Gerätetester nach DIN EN IEC 61557-16 (ab rund 600 Euro, mit Datenbank und Barcode deutlich mehr), eine Elektrofachkraft mit Prüferfahrung und etwa zwei bis fünf Minuten je Gerät. Dieses Protokoll ist kostenlos, läuft ohne Anmeldung im Browser und speichert nichts auf fremden Servern.
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, nach Instandsetzung und in festgelegten Fristen durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Für ortsveränderliche Geräte wie Bohrmaschinen, Kaffeemaschinen, Verlängerungsleitungen oder Netzteile geschieht das nach DIN EN 50699 (VDE 0702) mit Sichtprüfung, Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom sowie einer Funktionsprüfung. Das Ergebnis wird dokumentiert, das Gerät erhält meist eine Prüfplakette.
Die Frist legt der Unternehmer in der Gefährdungsbeurteilung fest. Als Richtwert nennt DGUV V3 Tabelle 1B für ortsveränderliche Betriebsmittel 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 Prozent, darf die Frist verlängert werden: auf höchstens 1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen, auf höchstens 2 Jahre in Büros und unter vergleichbaren Bedingungen.
Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, sofern geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Prüfer eine zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203 sein: Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Prüftätigkeit. Der Elektriker ohne Prüferfahrung ist es nicht automatisch.
Schutzleiterwiderstand höchstens 0,3 Ω bei Leitungen bis 5 m und 1,5 mm², je weitere angefangene 7,5 m 0,1 Ω mehr, insgesamt höchstens 1 Ω; über 1,5 mm² gilt der berechnete Leitungswiderstand plus 0,1 Ω. Isolationswiderstand mindestens 1 MΩ bei Schutzklasse I, 2 MΩ bei Schutzklasse II, 0,25 MΩ bei Schutzklasse III und 0,3 MΩ bei Geräten mit Heizelementen. Schutzleiter-, Differenz- oder Ersatzableitstrom höchstens 3,5 mA, bei Heizgeräten über 3,5 kW 1 mA je kW bis höchstens 10 mA. Berührungsstrom höchstens 0,5 mA.
Beide Normen haben 2021 die alte DIN VDE 0701-0702 abgelöst. DIN EN 50678 (VDE 0701):2021-02 beschreibt die Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung eines Geräts, DIN EN 50699 (VDE 0702):2021-06 die Wiederholungsprüfung in festen Fristen. Messverfahren und Grenzwerte sind weitgehend gleich; die Erstprüfung neuer Geräte ist keine Aufgabe dieser Normen, sondern Sache des Herstellers nach der Produktnorm.
Eine Pflichtvorlage gibt es nicht. Die DGUV Information 203-070 (Ausgabe April 2026) enthält in Abschnitt 10 Muster-Prüfprotokolle, ein allgemeines und eines für Betriebsmittel mit sekundärem Spannungsausgang wie Netzteile und Ladegeräte; der zuständige DGUV-Fachbereich bietet sie auch als PDF an. Sie sind Beispiele. Vorgeschrieben sind nur die Mindestangaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV, dazu die Messwerte nach DIN EN 50699. Dieses Formular enthält diese Angaben, berechnet die Grenzwerte je Gerät und führt eine Prüfliste; über „Mehr“ und „Leere Vorlage drucken“ gibt es das Blatt auch zum Ausfüllen von Hand.
Der E-CHECK ist ein Prüfsiegel des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), das nur Innungsfachbetriebe vergeben. Er ist freiwillig und richtet sich auch an Privathaushalte und Vermieter. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist dagegen für Unternehmer Pflicht. Für Elektrogeräte gelten bei beiden dieselben Normen, heute DIN EN 50699 und DIN EN 50678. Ein E-CHECK an betrieblich genutzten Geräten kann deshalb zugleich der Nachweis nach DGUV V3 sein, wenn Prüfumfang, Messwerte, Ergebnis und nächste Frist dokumentiert sind.
Ja. Laptops mit Netzteil, Monitore, Drucker, Ladegeräte und Steckernetzteile sind ortsveränderliche Betriebsmittel; im Büro gilt bei einer Fehlerquote unter 2 Prozent eine Frist von bis zu 2 Jahren. Viele dieser Geräte sind schutzisoliert (Schutzklasse II): Dann entfällt der Schutzleiterwiderstand, geprüft werden Sichtzustand, Isolationswiderstand von mindestens 2 MΩ, soweit die Messung möglich ist, und der Berührungsstrom von höchstens 0,5 mA an berührbaren leitfähigen Teilen. Bei Netzteilen und Ladegeräten mit berührbaren Kontakten am Ausgang verlangt DGUV Information 203-070 zusätzlich die Isolation zwischen Eingang und Ausgang und den Berührungsstrom am Ausgang. Erfasst die Isolationsmessung wegen der Elektronik eines Schaltnetzteils nicht alle Teile, entscheidet der Ableit- bzw. Berührungsstrom im Betrieb, gemessen direkt oder als Differenzstrom, nicht mit dem Ersatzableitstromverfahren.
In der Regel nicht. Nach § 5 Abs. 4 DGUV Vorschrift 3 ist die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nicht erforderlich, wenn der Hersteller oder Errichter bestätigt, dass das Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entspricht; bei neuen Geräten mit CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ist das der übliche Fall. Eigenbauten, umgebaute oder reparierte Geräte und Importe ohne Konformitätserklärung werden vor der ersten Benutzung geprüft.
Nein. Weder DGUV V3 noch DIN EN 50699 schreiben eine Plakette vor, Pflicht ist die Dokumentation. In der Praxis ist die Plakette der schnellste Nachweis: Jeder sieht am Gerät, wann die nächste Prüfung fällig ist, Aufsichtspersonen und Berufsgenossenschaft erkennen den Prüfstatus ohne Aktenordner, und ungeprüfte Geräte fallen sofort auf. Sie wird nur nach bestandener Prüfung angebracht.
Üblich sind der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung, in der Regel durch Lochen oder Ankreuzen am Rand, der Name der prüfenden Firma oder des Prüfers, die Prüfgrundlage DGUV Vorschrift 3 und oft eine fortlaufende Prüfnummer, die auf das Protokoll verweist. In diesem Formular lässt sich die Plakettennummer mit der Protokollnummer verknüpfen, dann zählen beide automatisch weiter; neben dem Feld „Nächste Prüfung“ steht, welcher Monat zu lochen ist.
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift des Prüfers; TRBS 1201 empfiehlt zusätzlich Datum und Anlass der Prüfung. DIN EN 50699 verlangt die tatsächlichen Messwerte, nicht nur „bestanden“. Sinnvoll sind außerdem Gerätebezeichnung, Hersteller, Typ, Serien- oder Inventarnummer, Schutzklasse, Messverfahren, verwendetes Prüfgerät mit Kalibrierdatum, Mängel und der nächste Prüftermin.
Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV mindestens bis zur nächsten Prüfung. Sinnvoll ist die Aufbewahrung über die gesamte Nutzungsdauer des Geräts: Nur mit den früheren Protokollen lässt sich die Fehlerquote für eine verlängerte Prüffrist belegen und ein schleichender Verschleiß erkennen, etwa ein steigender Schutzleiterwiderstand. Bei Arbeitsmitteln, die an wechselnden Orten eingesetzt werden, muss am Einsatzort ein Nachweis der letzten Prüfung vorliegen, z. B. die Plakette oder eine Kopie des Protokolls.
Ja. § 14 Abs. 7 BetrSichV lässt die Aufzeichnung auch in elektronischer Form zu, TRBS 1201 und DGUV Information 203-070 nennen elektronische Dateien und Prüfsysteme ausdrücklich. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, wohl aber die Mindestangaben mit Name und Unterschrift des Prüfers. Werden die Protokolle ausschließlich elektronisch übermittelt, tritt an die Stelle der Unterschrift eine elektronische Signatur. Wer ganz ohne Papier arbeitet, klärt am besten mit dem Auftraggeber, welche Signatur er anerkennt; ausgedruckt und von Hand unterschrieben ist man auf der sicheren Seite.
Nur für eine Prüfung, die tatsächlich stattgefunden hat. Wurde gemessen, aber das Protokoll nicht geschrieben, lässt es sich aus den gespeicherten Messwerten des Gerätetesters mit dem echten Prüfdatum nachträglich erstellen. Ein Protokoll für eine Prüfung, die nicht gemacht wurde, oder ein zurückdatiertes Prüfdatum ist kein Nachweis, sondern eine falsche Dokumentation. Fehlt der Nachweis, wird das Gerät jetzt geprüft, und das heutige Datum ist das Prüfdatum.
Ein einfaches Gerät ist mit Sichtprüfung, Messung und Dokumentation in zwei bis fünf Minuten fertig, wenn Stammdaten und Prüfgerät vorbereitet sind. Dienstleister rechnen 2025/2026 meist zwischen 4 und 16 Euro netto je Gerät ab, bei großen Stückzahlen ab etwa 3 Euro. Wer selbst prüft, braucht einen Gerätetester nach DIN EN IEC 61557-16 (VDE 0413-16) und dieses Protokoll.
Ja. „Drucken & weiter“ oder „Nächstes Gerät“ stellt auf das nächste Gerät um: Protokoll-, Inventar- und Plakettennummer zählen weiter, Stammdaten, Prüfgerät und Frist bleiben, mit „gleiche Serie“ auch die Gerätedaten. Jede Prüfung landet dabei in der Prüfliste. Dort gibt es Kennzahlen mit Fehlerquote, Filter, den Verlauf je Gerät, einen Sammelbericht für den Kunden, eine Fälligkeitsliste und den Export als CSV-Datei für Excel. Die Daten bleiben lokal im Browser, deshalb regelmäßig eine Sicherung herunterladen.
Der Schutzleiterstrom wird bei Schutzklasse I direkt oder als Differenzstrom unter Netzspannung gemessen, der Berührungsstrom bei Schutzklasse II und an berührbaren Teilen ohne Schutzleiter. Das Ersatzableitstromverfahren misst mit Prüfspannung ohne Netzbetrieb und ist nur bei Geräten ohne netzabhängige Elektronik zulässig. Bei Drehstromgeräten und Geräten mit Frequenzumrichter ist es nicht erlaubt; hier kommt nur die direkte oder die Differenzstrommessung in Frage.
Ja, sie sind ortsveränderliche Betriebsmittel wie jedes andere Gerät. Geprüft werden Sichtzustand, Schutzleiterwiderstand über die gesamte Länge, Isolationswiderstand sowie Durchgang und richtige Zuordnung von L, N und PE (Polarität). Kabeltrommeln mit größerem Querschnitt bewertet man nach der Formel R = l/(κ·A) + 0,1 Ω statt nach der Staffel 0,3 Ω plus 0,1 Ω je angefangene 7,5 m. Im Formular wählst du dafür die Geräteart „Verlängerung / Kabeltrommel“ oder „Mehrfachsteckdose“.
Das Gerät darf nicht weiter benutzt werden. Es wird als „nicht bestanden“ dokumentiert, gekennzeichnet, dem Betreiber gemeldet und der Benutzung entzogen, bis es instandgesetzt und nach DIN EN 50678 erneut geprüft wurde oder ausgesondert ist. Eine Plakette wird nicht angebracht; eine vorhandene alte Plakette wird entfernt. Das Formular druckt in diesem Fall einen Sperrvermerk auf das Protokoll.
Nein. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften und gilt für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Privat genutzte Geräte fallen nicht darunter. Sobald aber Arbeitnehmer im Haushalt beschäftigt sind oder Geräte betrieblich genutzt werden, etwa im Homeoffice mit Firmengeräten, greift die Prüfpflicht.
Eine Bagatellgrenze nach Preis, Größe oder Leistung gibt es nicht: Jedes ortsveränderliche Betriebsmittel, das im Betrieb benutzt wird, fällt unter die Prüfpflicht, auch das Handy-Ladegerät. Anders geprüft werden ortsfeste Betriebsmittel und die feste Installation (Tabelle 1A, DIN VDE 0105-100). Außerdem darf die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme bei Herstellerbestätigung entfallen, und akkubetriebene Geräte ohne Netzanschluss werden nach DGUV Information 203-070 vor allem besichtigt; ihre Ladegeräte werden wie andere Netzgeräte geprüft.
Die Aufsichtsperson des Unfallversicherungsträgers lässt sich die Prüfnachweise zeigen; nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 3 ist auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch zu führen. Fehlen Prüfungen, kann sie anordnen, dass sie in einer Frist nachgeholt werden. Wer die Prüfpflichten aus § 5 DGUV V3 vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, handelt ordnungswidrig (§ 9 DGUV V3), ebenso nach § 22 BetrSichV. Eine Prüfliste mit Sammelbericht und den Einzelprotokollen macht die Kontrolle kurz.
Fehlende Prüfungen oder Aufzeichnungen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 22 BetrSichV mit Bußgeld bis 30.000 Euro; kommt es zu einer Gefährdung von Leben oder Gesundheit, ist es eine Straftat nach § 26 BetrSichV. Dazu kommen Regress der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall, Leistungskürzungen der Sachversicherung nach einem Brand und die persönliche Haftung des Unternehmers oder der beauftragten Führungskraft.
Stand 25.09.2026. Diese Anleitung fasst das Regelwerk zusammen und ersetzt weder die Normen noch die Fachkunde der Elektrofachkraft. Maßgeblich ist der Wortlaut der DGUV Vorschrift 3, der BetrSichV und der DIN EN 50699 / DIN EN 50678 in der jeweils gültigen Fassung.
Messen, bewerten, unterschreiben – Prüfprotokolle von Fachwerte: digital statt Zettelwirtschaft.