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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk-Förderung 2026: Bund, Länder, Kommunen – mit Stand-Datum

Das Wichtigste in Kürze

Kaum ein Thema veraltet so schnell wie die Förderlandschaft für Steckersolargeräte. Töpfe von wenigen hunderttausend Euro sind binnen Wochen leer, Richtlinien treten zum Jahreswechsel außer Kraft, und Ratgeberseiten führen Programme oft noch Monate später als „aktiv“. Diese Übersicht beruht ausschließlich auf den Seiten der auszahlenden Stellen – Förderbanken, Landesbehörden, Städte – und nennt zu jeder Zeile den Status und die Quelle. Wo sich kein belastbarer Beleg finden ließ, steht das ausdrücklich dort; erfundene Beträge gibt es hier nicht.

1 · Der Bund: kein Zuschuss, zwei Steuervorteile

Auf Bundesebene existiert kein Zuschussprogramm für Steckersolargeräte – weder über ein Ministerium noch über die KfW. Die KfW fördert Photovoltaik ausschließlich über den Kredit Nr. 270 „Erneuerbare Energien – Standard“, der über die Hausbank läuft und für ein 400-Euro-Balkonkraftwerk weder gedacht noch praktikabel ist. Das frühere Programm 442 („Solarstrom für Elektroautos“) ist nicht mehr beantragbar.

Was der Bund tatsächlich gewährt, sind zwei steuerliche Entlastungen, die beide unbefristet gelten:

RegelungInhaltGrenzeQuelle, Abruf 29.08.2026
§ 12 Abs. 3 UStG
Nullsteuersatz
Lieferung von Solarmodulen, der für den Betrieb wesentlichen Komponenten und der Speicher sowie deren Installation werden mit 0 % Umsatzsteuer besteuert, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert wird Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp – bei einem Balkonkraftwerk immer erfüllt Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de (Bundesamt für Justiz); in Kraft seit 01.01.2023, Wortlaut am 29.08.2026 unverändert
§ 3 Nr. 72 EStG
Steuerbefreiung
Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb der Anlage sind einkommensteuerfrei; werden nur solche Einnahmen erzielt, ist gar kein Gewinn zu ermitteln bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de; Wortlaut am 29.08.2026 unverändert
KfW kein Zuschuss für Steckersolargeräte; Kredit Nr. 270 finanziert Investitionen in Erneuerbare über die Hausbank kfw.de, Produktseite Kredit 270; Einordnung „kein bundesweites Zuschussprogramm“ zusätzlich bestätigt durch die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (thega.de)

Praktisch heißt das: Der Nullsteuersatz ist bereits im Ladenpreis enthalten und muss nicht beantragt werden. Wer ein Set für 400 Euro kauft, zahlt 400 Euro – ohne die Regelung wären es rund 476 Euro. Die Steuerbefreiung wiederum erspart die Anlage EÜR; eine Anmeldung beim Finanzamt ist für ein Balkonkraftwerk regelmäßig nicht erforderlich. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt davon unberührt und ist in fast jedem Förderprogramm Auszahlungsvoraussetzung.

2 · Die 16 Länder im Einzelnen

Stand 29.08.2026 – Töpfe erschöpfen sich oft binnen Wochen; vor Antrag Primärquelle prüfen.

LandProgrammHöheZielgruppeStatusQuelle, Abruf 29.08.2026
Baden-Württemberg kein Landesprogramm ermittelbar Keine Primärquelle für ein laufendes Landesprogramm auffindbar; kommunale Programme in Stuttgart, Freiburg, Heidelberg und Ludwigsburg
Bayern kein Landesprogramm ermittelbar Keine Primärquelle für ein laufendes Landesprogramm auffindbar; kommunale Programme in München, Augsburg, Regensburg
Berlin SolarPLUS, Modul E (Steckersolargeräte) bisher Privathaushalte eingestellt – keine Neuanträge; die Richtlinie für Modul E galt bis 31.12.2025, seit 02.01.2026 gilt eine neue SolarPLUS-Richtlinie ohne dieses Modul; bestehende Anträge werden weiter bearbeitet ibb-business-team.de/solarplus/ („Ausschließlich zur Bearbeitung bestehender Anträge. Neuanträge sind für dieses Modul (E) nicht möglich“); Senatsbeschluss berichtet von rbb24 am 17.12.2025
Brandenburg kein Landesprogramm ermittelbar Keine Primärquelle für ein laufendes Landesprogramm auffindbar; kommunale Programme u. a. in Potsdam
Bremen nicht ermittelbar Keine Primärquelle gefunden – vor Kauf beim Senator für Umwelt bzw. der Bremer Aufbau-Bank nachfragen
Hamburg „Balkonkraftwerk – Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen“ der Umweltbehörde (BUKEA) gemeinsam mit dem Caritasverband 90 % der Anschaffungskosten, Ersparnis bis rund 500 €; Anlagen bis 800 W Haushalte mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach AsylbLG, Kinderzuschlag, BAföG oder Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag aktiv; Laufzeit bis 31.07.2027, Volumen rund 580.000 €. Antrag über die Caritas, nicht über die IFB hamburg.de, Pressemeldung der BUKEA vom 28.02.2025; Programmstart und Laufzeit nach pv-magazine vom 09.09.2025
Hessen kein Landesprogramm – ausdrücklich bestätigt LandesEnergieAgentur Hessen (lea-hessen.de): „Da sich Balkon-PV-Anlagen bereits nach wenigen Jahren finanziell rechnen, gibt es keine spezielle Förderung vom Bund oder vom Land Hessen.“
Mecklenburg-Vorpommern „Mini-Solaranlagen“ – Zuwendungen für steckerfertige PV-Anlagen, Landesförderinstitut M-V 500 € je Anlage und Wohneinheit, höchstens die zuwendungsfähigen Ausgaben Mietende und Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums mit Erstwohnsitz in M-V aktiv für Mieterhaushalte – das Kontingent für Eigentümer ist vollständig ausgeschöpft, das für Mieter laut LFI „noch für längere Zeit“ ausreichend; Antrag erst nach Kauf und Installation lfi-mv.de, Förderfinder „Mini-Solaranlagen“; Rechtsgrundlage Richtlinie vom 25.10.2022 in der Fassung der 1. Änderung vom 17.07.2025
Niedersachsen nicht ermittelbar Keine Primärquelle gefunden; kommunale und Klimaschutzagentur-Programme prüfen
Nordrhein-Westfalen kein Landesprogramm Bezirksregierung Arnsberg (bra.nrw.de), Übersicht der Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende: progres.nrw enthält keine Förderung für Steckersolargeräte
Rheinland-Pfalz kein Landesprogramm ermittelbar Keine Primärquelle gefunden; kommunales Programm in Mainz (siehe unten)
Saarland nicht ermittelbar Keine Primärquelle gefunden
Sachsen Sächsische Aufbaubank, FRL EEuS/2023 Programmteil B (Balkonkraftwerke) 300 € Festbetrag, Mindestleistung 300 Wp zuletzt nur noch Mieterinnen und Mieter ausgelaufen – Programmteil B ist am 30.06.2026 planmäßig außer Kraft getreten, seit 01.07.2026 ist keine Antragstellung mehr möglich. Gefördert wurden rund 16.600 Anlagen mit über 5 Mio. € sab.sachsen.de, Programmseite „Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)“, Meldungen vom 20.05.2026 und 01.07.2026
Sachsen-Anhalt nicht ermittelbar Keine Primärquelle gefunden
Schleswig-Holstein kein Landesprogramm ermittelbar Keine Primärquelle gefunden; kommunales Programm in Kiel (siehe unten)
Thüringen Solar Invest (früher) eingestellt Ende 2022; seither keine landesweite Förderung für private PV-Anlagen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (thega.de): „Das Thüringer Förderprogramm SolarInvest wurde Ende 2022 eingestellt.“

Bemerkenswert an dieser Tabelle ist weniger, was drinsteht, als was fehlt: Von den beiden großen Landesprogrammen, die 2023 bis 2025 den Markt geprägt haben – Sachsen und Berlin – existiert 2026 keines mehr. Wer eine Ratgeberseite findet, die Berlin mit 500 Euro oder Sachsen mit 300 Euro als laufende Förderung nennt, liest eine Momentaufnahme aus dem Vorjahr.

3 · Kommunale Programme

Stand 29.08.2026 – Töpfe erschöpfen sich oft binnen Wochen; vor Antrag Primärquelle prüfen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit – sie enthält nur Programme, die sich am Stichtag auf der Seite der Stadt selbst belegen ließen.

StadtZuschussBedingungenStatusQuelle, Abruf 29.08.2026
München 0,40 €/Wp bis 800 Wp je Wohneinheit, höchstens 50 % der Kosten; für Inhaber des München-Passes 95 % der förderfähigen Investitionskosten Antrag zwingend vor Bestellung; Rechnungsdatum vor Antragstellung führt zur Ablehnung. Nur Gebäude im Stadtgebiet aktiv stadt.muenchen.de, Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG), Seite „Förderung von Stecker-Solar-Geräten“
Düsseldorf 50 % der Kosten, max. 600 €; +10 % Gesamtsumme, wenn ein Eigentümer alle Wohneinheiten eines Mehrfamilienhauses zugleich beantragt. Für Haushalte mit Düsselpass oder Grundsicherungsbescheid 800 € Stadtzuschuss zuzüglich Mitteln der Postcode-Lotterie Kauf erst nach Erhalt der Fördernummer – vorheriger Kauf ist förderschädlich. Bei Mietwohnungen müssen die Erträge vollständig den Mietern zugutekommen; für die Variante für einkommensschwache Haushalte ist eine Energieberatung Pflicht aktiv duesseldorf.de, „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“, Förderthema Balkonsolaranlagen
Bonn Eigentümer 100 €/kWp Modulleistung (bei 800 Wp max. 80 €); in Bonn gemeldete Mieter sowie Vermietende von gefördertem Wohnraum 200 €/kWp (bei 800 Wp max. 160 €, bei 1.200 Wp max. 240 €) Programm „Solares Bonn“; Obergrenze aller Zuschüsse 25.000 € je Objekt und 30 % der Investitionskosten Mittel für 2026 ausgeschöpft – „Die Antragstellung ist derzeit nicht mehr möglich.“ Die Stadt hatte im April 2026 noch zur zügigen Antragstellung geraten, weil die eine Million Euro Jahresbudget zur Jahresmitte erschöpft sein werde bonn.de, „Förderprogramm Solares Bonn“; Pressemitteilung vom 24.04.2026
Köln 150 € (bis 2 kWp gilt als Steckersolargerät), höchstens 100 % der förderfähigen Kosten Nur Sets eines Anbieters, keine Einzelkomponenten, keine Eigenbauten; ein Gerät je Wohn- oder Gewerbeeinheit; Batteriespeicher ausdrücklich ausgeschlossen. Besonderheit: Der Kauf darf ausnahmsweise vor Antragstellung erfolgen, der Antrag muss dann binnen drei Monaten folgen aktiv (Förderprogramm Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen) stadt-koeln.de, Artikel 72926
Kassel 150 € für alle mit Wohnsitz in Kassel; für Haushalte mit niedrigem Einkommen über den Stromspar-Check volle Kostenübernahme für Anschaffung und Installation (bis 500 €) Antrag vor dem Kauf, Auszahlung gegen Rechnung und MaStR-Nachweis; Denkmalschutzprüfung erfolgt automatisch im Antrag. Für die Vollkostenvariante Nachweis von Transferleistungen oder Nettoeinkommen unter dem Pfändungsfreibetrag aktiv; Programmlaufzeit 2024–2026, bislang rund 1.900 Anträge kassel.de, „Förderung von Balkonkraftwerken“
Darmstadt pauschal 200 € für ein Standardmodul (200–450 W Systemleistung), 400 € für zwei Module (ab 450 W), höchstens 50 % der Anschaffungs- und Installationskosten Je Haushalt insgesamt bis 800 W förderfähig; Anlage muss im Eigentum der Antragstellenden stehen. Für Haushalte mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich eine Bezuschussung des Amts für Soziales und Prävention aktiv – „Die städtischen Förderprogramme für Photovoltaik und Zisternen werden auch im Jahr 2026 fortgeführt.“ darmstadt.de, „Förderprogramm Photovoltaik“
Stuttgart pauschal 200 € je Anlage, 300 € für Inhaber einer gültigen Bonuscard + Kultur Antrag vor Beauftragung; Angebote der Fachfirmen sind mit einzureichen Mittel für 2026 ausgeschöpft – Anträge können weiter eingereicht werden, ausgezahlt wird ab 2027 stuttgart.de, „Stuttgarter Solaroffensive“ samt Programm-PDF
Freiburg im Breisgau Baustein 3 „Stromerzeugung erneuerbar“ des Programms „Klimafreundlich Wohnen“ pausiert – „Die Mittel für das städtische Förderprogramm ‚Klimafreundlich Wohnen‘ sind für dieses Jahr vollständig ausgeschöpft.“ Zu Baustein 2 und 3 können keine Anträge mehr gestellt werden; Anträge wieder ab 01.01.2027 freiburg.de, Seite 232441 „Klimafreundlich Wohnen“
Leipzig max. 500 € je Gerät; sind die Gesamtkosten niedriger, werden 100 % erstattet Nur Inhaberinnen und Inhaber des Leipzig-Passes; Mindestleistung 300 Wp; Antrag zwingend vor der verbindlichen Bestellung, nachträgliche Anträge ausgeschlossen; Neugeräte, selbst genutzte Wohneinheit aktiv (Fachförderrichtlinie seit 16.03.2024) leipzig.de, „Förderung privater Stecker-Solar-Geräte“
Mainz 200 €; liegt die installierte Leistung unter 50 % der zulässigen Leistung, halbiert sich der Zuschuss auf 100 € Nur Haushalte, deren Einkommen die Grenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um höchstens 10 % übersteigt; Antrag schriftlich vor dem Kauf bei der Wohnraumförderstelle; Einverständnis von Vermieter oder WEG vorab; Doppelförderung ausgeschlossen; MaStR-Nachweis vor Auszahlung; Förderzeitraum 5 Jahre aktiv – Richtlinie in der gemäß Stadtratsbeschluss vom 17.06.2026 geltenden Fassung internet.mainz.de, Ortsrecht: „Richtlinie zur Förderung steckerfertiger Photovoltaikanlagen (sog. Balkonkraftwerke)“
Potsdam 250 € pauschal für ein Steckersolar-Gerät mit Wechselrichterleistung bis 0,8 kW (AC) und Modulleistung bis 2,0 kW; Steckersolar-Anlagen zur Dach- oder Fassadenmontage 200 €/kWp, max. 1.200 € je Objekt Voraussetzung ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieberater vor Beantragung; weitgehende Verschattungsfreiheit; Anträge per E-Mail an das Klimaschutzförderprogramm aktiv und neu – Steckersolar wurde mit der Klimaschutzförderrichtlinie in der Fassung vom 26.03.2026 erstmals aufgenommen; Anträge noch bis 31.10.2026 potsdam.de, „Beantragung einer Zuwendung aus dem Klimaschutzförderprogramm“ samt Richtlinien-PDF vom 26.03.2026
Kiel 100 € pauschal je Anlage („Anschlusskosten für steckerfertige Photovoltaikanlagen“), maximal eine Anlage je Haushalt Wechselrichter müssen den einschlägigen VDE-Normen entsprechen; die Richtlinie definiert steckerfertige Anlagen noch mit 600 W Einspeiseleistung – ein Punkt, der vor Antragstellung mit der Stadt zu klären ist aktiv, aber sehr klein: Das jährliche Gesamtbudget für diese Maßnahme beträgt nur 2.000 € – rechnerisch 20 Anlagen pro Jahr kiel.de, Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Maßnahme 9
Eschborn bis zu 400 € für Stecker-Solarstrom-Anlagen Auch für Mieter; Montage an Balkon, Garage oder Wand aktiv laut städtischer Solarkampagne; Förderhöhe vor Antrag beim Klimaschutzmanagement bestätigen lassen eschborn.de, „Klimaschutz in Eschborn – Solarkampagne“
Augsburg Solarförderprogramm 2023–2025, Gesamtvolumen 500.000 € ausgelaufen zum 15.12.2025 nach über 1.560 Anträgen; „Eine Fortsetzung des Förderprogramms im kommenden Jahr ist aktuell nicht absehbar.“ (Seite zuletzt aktualisiert am 04.08.2026) augsburg.de, „Solaroffensive Augsburg – Solarförderprogramm“
Ludwigsburg KlimaBonus (u. a. Balkonkraftwerke) eingestellt – „Das KlimaBonus Förderbudget … ist ausgeschöpft. Das Förderprogramm wurde deshalb zum 01.09.2025 geschlossen.“ Eine Neuauflage wird angekündigt, falls sie kommt ludwigsburg.de, Seite „Förderung Balkonkraftwerk“
Regensburg keine städtische Förderung mehr; die Übersicht der städtischen Klimaschutzförderungen führt Balkonkraftwerke nicht mehr auf und verweist auf Zuschüsse des Energieversorgers REWAG regensburg.de, „Städtische Förderungen zum Klimaschutz“
Jena Fördertopf 1: 25 % der Kosten, max. 200 €; Fördertopf 2: 75 %, max. 600 € für Jenabonus-Berechtigte Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung vom 02.11.2022, Gesamtvolumen 100.000 € ausgelaufen – Topf 1 war binnen weniger Tage erschöpft, Anträge zu Topf 2 waren bis 31.12.2023 möglich; ein Nachfolgeprogramm ließ sich nicht belegen rathaus.jena.de, „Bezuschussung von Balkonkraftwerken noch bis Ende des Jahres“

Nicht verifiziert werden konnten am Stichtag Programme in Heidelberg, Aachen, Braunschweig, Wiesbaden, Münster, Hannover, Nürnberg, Essen und Dortmund – entweder war auf den städtischen Seiten kein Steckersolar-Baustein auffindbar oder die gefundenen Richtlinien stammten aus 2023 ohne erkennbare Fortschreibung. Für Münster gilt sogar das Gegenteil der verbreiteten Listen: Die Stadt informiert auf ihrer Klimaschutzseite ausführlich über Stecker-Photovoltaik, nennt aber keinen eigenen Zuschuss. Wer dort wohnt, sollte vor dem Kauf direkt beim Umwelt- oder Klimaschutzamt nachfragen, statt sich auf eine Fördertabelle zu verlassen.

4 · Was ein Zuschuss an der Amortisation ändert

Förderung ist angenehm, aber selten entscheidend. Als Referenz dient die Standardrechnung aus dem Balkonkraftwerk-Rechner: ein 800-Wp-Set für 400 €, 519 kWh nutzbarer Eigenverbrauch im Jahr, 35 ct/kWh Strompreis – macht 182 € Ersparnis pro Jahr oder rund 15 € im Monat. Daraus ergibt sich:

ZuschussEigenanteilAmortisationBeispielprogramme in dieser Höhe
ohne400 €2,2 Jahre
100 €300 €1,6 JahreKiel
150 €250 €1,4 JahreKöln, Kassel
200 €200 €1,1 JahreDarmstadt (1 Modul), Stuttgart, Mainz
250 €150 €0,8 JahrePotsdam
300 €100 €0,5 JahreStuttgart mit Bonuscard, früher Sachsen
500 €0 €sofortMecklenburg-Vorpommern, Leipzig (Leipzig-Pass)

Die Botschaft der Tabelle ist unbequem für alle, die auf einen Fördertopf warten: Der Unterschied zwischen „ohne Förderung“ und „mit 150 Euro“ beträgt acht Monate. Wer ein halbes Jahr auf eine Neuauflage wartet, hat den Vorteil bereits aufgezehrt. Anders liegt der Fall nur bei den Programmen für einkommensschwache Haushalte – Hamburg mit 90 %, Leipzig und Mecklenburg-Vorpommern mit bis zu 500 €, Düsseldorf und Kassel mit vollständiger Kostenübernahme. Dort geht es nicht um acht Monate, sondern darum, ob die Anschaffung überhaupt möglich ist; auf diese Zusage zu warten ist sinnvoll.

Drei Nebenbedingungen, die in der Praxis mehr Geld kosten als jede Förderhöhe: Ein Antrag nach dem Kauf wird in den meisten Programmen abgelehnt. Doppelförderung von Land und Kommune ist regelmäßig ausgeschlossen – Sachsen etwa hat die Erklärung, keine weitere Förderung zu beantragen, ausdrücklich zur subventionserheblichen Tatsache erklärt, womit eine Falschangabe den Straftatbestand des Subventionsbetrugs erfüllt. Und ohne Nachweise – bezahlte Rechnung auf den Namen der antragstellenden Person, MaStR-Bestätigung, oft ein Foto des Montageorts – wird nicht ausgezahlt.

Passendes Werkzeug Balkonkraftwerk-Rechner Eigene Zahlen statt Beispielrechnung: Ertrag, Eigenverbrauch und Amortisation für den konkreten Balkon – wahlweise mit Zuschuss, mit Ausdruck als Anlage zum Förderantrag.

5 · So wird beantragt – und warum Anträge scheitern

Der typische Ablauf ist in fast allen kommunalen Programmen derselbe und unterscheidet sich vor allem im ersten Schritt:

SchrittWas zu tun istFallstricke
1 · AntragOnline-Förderportal der Stadt, meist mit Angabe von Leistung, Montageort und geplanten KostenMuss in München, Düsseldorf, Kassel, Leipzig, Mainz und Stuttgart vor der Bestellung erfolgen. Bei Mietwohnungen ist die Zustimmung von Vermieter oder WEG oft schon hier vorzulegen
2 · BewilligungFördernummer, Bewilligungsbescheid oder die Freigabe „Maßnahme darf beauftragt werden“ abwartenOhne diese Freigabe gekaufte Anlagen sind förderschädlich; Düsseldorf und München formulieren das ausdrücklich
3 · Kauf und MontageKomplettset eines Anbieters, fachgerechte BefestigungKöln und Leipzig schließen Einzelkomponenten, Eigenbauten und Gebrauchtgeräte aus; Mainz verlangt Übereinstimmung mit der geltenden Produktnorm. Häufig gilt eine Frist von sechs bis zwölf Monaten ab Bewilligung
4 · RegistrierungEintrag im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach InbetriebnahmeFast überall Auszahlungsvoraussetzung – Mainz und Kassel verlangen den Nachweis ausdrücklich vor der Überweisung. Details im Beitrag Balkonkraftwerk anmelden
5 · VerwendungsnachweisBezahlte Rechnung, MaStR-Bestätigung, teils Foto und Selbsterklärung hochladenRechnungsadressat und antragstellende Person müssen übereinstimmen; getrennte Ausweisung der Kosten, wenn ein Speicher mitgekauft wurde (Köln fördert Speicher nicht)
6 · AuszahlungÜberweisung auf das Konto der antragstellenden PersonIn München acht bis zehn Wochen nach Bescheid; in Stuttgart derzeit erst ab 2027, weil das Budget 2026 aufgebraucht ist

Die häufigsten Ablehnungsgründe lassen sich damit auf fünf reduzieren: Kauf vor Antragstellung, unvollständiger Antrag (Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vergaben nach dem Windhundprinzip – ein unvollständiger Antrag sicherte keinen Platz auf der Liste), fehlende Zustimmung von Vermieter oder WEG, Doppelförderung aus einem zweiten Programm und schlicht ein leerer Topf. Zum dritten Punkt lohnt der Blick in den Beitrag Darf der Vermieter das Balkonkraftwerk verbieten? – seit dem 17.10.2024 besteht ein Anspruch auf die Erlaubnis, was die Beschaffung der Zustimmung erheblich erleichtert.

6 · Eingestellte und ausgelaufene Programme

Stand 29.08.2026 – diese Programme werden von Ratgeberseiten häufig noch als aktiv geführt.

ProgrammZuletztEndeBeleg, Abruf 29.08.2026
Berlin – SolarPLUS, Modul E (Steckersolargeräte) Zuschuss für Steckersolargeräte im Rahmen von SolarPLUS Neuanträge seit 02.01.2026 nicht mehr möglich; die Richtlinie für Modul E galt bis 31.12.2025 ibb-business-team.de/solarplus/; Senatsbeschluss vom Dezember 2025, berichtet von rbb24 („Berliner Senat streicht Förderung für Balkonkraftwerke“, mehr als 19.000 geförderte Geräte)
Sachsen – FRL EEuS/2023, Programmteil B 300 € Festbetrag, zuletzt nur für Mieterhaushalte 30.06.2026 außer Kraft, seit 01.07.2026 keine Antragstellung sab.sachsen.de: „[01.07.2026] Das Programm ist ausgelaufen.“ Bilanz: rund 16.600 Anlagen, über 5 Mio. € ausgezahlt
Thüringen – Solar Invest Landesförderung für private PV-Anlagen Ende 2022 thega.de, Servicestelle Solarenergie
Augsburg – Solarförderprogramm 2023–2025 Zuschuss für Solaranlagen und Steckersolargeräte aus der Klimarücklage 15.12.2025, Fortsetzung nicht absehbar augsburg.de, Solaroffensive Augsburg
Ludwigsburg – KlimaBonus Zuschuss u. a. für Balkonkraftwerke 01.09.2025 geschlossen, Budget ausgeschöpft ludwigsburg.de, „Förderung Balkonkraftwerk“
Jena – Richtlinie zur Förderung der Solarstromerzeugung 25 % bzw. 75 % der Kosten, max. 200 € bzw. 600 € Anträge nur bis 31.12.2023; Topf 1 bereits nach wenigen Tagen im November 2022 erschöpft rathaus.jena.de
Regensburg – städtische Balkonkraftwerk-Förderung städtischer Zuschuss eingestellt; kein Datum auf der städtischen Seite belegt regensburg.de listet Balkonkraftwerke nicht mehr unter den städtischen Klimaschutzförderungen und verweist auf die REWAG
Köln – „Gebäudesanierung und Erneuerbare Energien“ (Altprogramm) bis zu 200 € je Wohneinheit für Steckersolargeräte 01.10.2023 abgelöst – „Keine neuen Anträge möglich“ stadt-koeln.de, Artikel 71804. Achtung: Diese Seite steht weiter online und wird häufig zitiert; maßgeblich ist das Nachfolgeprogramm mit 150 €

7 · Häufige Fragen

Gibt es 2026 eine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke?

Nein. Der Bund zahlt keinen Zuschuss für Steckersolargeräte, und auch die KfW hat dafür kein Programm. Was der Bund gewährt, sind zwei Steuervorteile: die Lieferung von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern wird nach § 12 Abs. 3 UStG mit 0 Prozent Umsatzsteuer besteuert, solange die Anlage nicht mehr als 30 Kilowatt-Peak hat, und die Einnahmen aus dem Betrieb sind nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei. Beide Regelungen gelten unbefristet. Zuschüsse kommen ausschließlich von Ländern, Kommunen und einzelnen Energieversorgern.

Wie findet man die Förderung der eigenen Stadt?

Über die Website der Kommune selbst, nicht über Ratgeberlisten. Die Programme liegen fast immer beim Umwelt-, Klimaschutz- oder Wohnungsamt und heißen selten „Balkonkraftwerk“, sondern zum Beispiel „Solaroffensive“ (Stuttgart), „Solares Bonn“, „Klimafreundliches Wohnen“ (Köln, Düsseldorf) oder „Klimaschutzförderrichtlinie“ (Potsdam). Sinnvoll ist die Suche nach dem Stadtnamen zusammen mit „Steckersolar“ oder „Förderrichtlinie Photovoltaik“. Ergänzend lohnt der Blick auf den örtlichen Energieversorger, der teils eigene Zuschüsse zahlt.

Muss die Förderung vor dem Kauf beantragt werden?

In den meisten Programmen ja, und ein Verstoß ist der häufigste Ablehnungsgrund. München, Düsseldorf, Kassel, Leipzig, Mainz und Stuttgart verlangen den Antrag vor der verbindlichen Bestellung; liegt das Rechnungsdatum davor, wird abgelehnt. Ausnahmen gibt es: Köln lässt den Kauf vorab zu, wenn der Antrag binnen drei Monaten folgt, und Sachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern sehen bzw. sahen die Antragstellung erst nach Installation vor. Maßgeblich ist immer der Richtlinientext der auszahlenden Stelle.

Lohnt es sich, auf eine Förderung zu warten?

Meist nicht. Ein 800-Wp-Set für 400 Euro spart bei 519 kWh Eigenverbrauch und 35 ct/kWh rund 182 Euro im Jahr, also etwa 15 Euro im Monat, und ist nach gut zwei Jahren bezahlt. Jeder Monat Wartezeit auf einen ungewissen Fördertopf kostet damit rund 15 Euro entgangene Ersparnis. Ein Zuschuss von 150 Euro verkürzt die Amortisation nur von 2,2 auf 1,4 Jahre. Warten lohnt sich also nur, wenn ein konkretes Programm mit gesicherten Mitteln in wenigen Wochen startet.

Stand: 29.08.2026. Alle Angaben stammen von den Seiten der auszahlenden Stellen – Sächsische Aufbaubank, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, IBB Business Team, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg, LandesEnergieAgentur Hessen, Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, Bezirksregierung Arnsberg sowie den Förderportalen von München, Düsseldorf, Bonn, Köln, Kassel, Darmstadt, Stuttgart, Freiburg, Leipzig, Mainz, Potsdam, Kiel, Eschborn, Augsburg, Ludwigsburg, Regensburg und Jena; die Steuerregelungen nach dem Wortlaut von § 12 Abs. 3 UStG und § 3 Nr. 72 EStG auf gesetze-im-internet.de. Fördertöpfe ändern sich kurzfristig – vor jedem Kauf die verlinkte Primärquelle prüfen. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Weiterlesen: Amortisation im Detail · Balkonkraftwerk anmelden · Vermieter und WEG